Schattenblick → INFOPOOL → MEDIEN → FAKTEN


GEWERKSCHAFT/225: ver.di bedauert unklare Entscheidung zum Rundfunkbeitrag (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 6. Juni 2019

ver.di bedauert unklare Entscheidung zum Rundfunkbeitrag - Sender brauchen Planungssicherheit


Berlin - "Die Bundesländer haben wieder einmal eine Chance verstreichen lassen, sich klar auf die Seite des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner Beschäftigten zu stellen", kritisiert Frank Werneke, stellvertretender Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer heute erneut vertagten Entscheidung zur konkreten Weiterentwicklung des Rundfunkbeitrags. Bereits seit über einem Jahr diskutieren die Länder, den Rundfunkbeitrag künftig an einen Index zu koppeln. Heute waren dafür die Weichenstellungen erwartet worden. Der Länderkreis befürwortet zwar grundsätzlich ein Indexmodell, die Modalitäten sind aber weiterhin vollkommen offen.

"Gerade in Zeiten, in denen Fake News und Hate Speech regieren, brauchen wir einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der Vielfalt und journalistische Unabhängigkeit garantiert. Einen solchen Rundfunk gibt es aber nur mit einer stabilen und ausreichenden Finanzierung", sagte Werneke. Das Indexmodell sei hierfür zwar kein Allheilmittel. Es biete aber die Chance, die wiederkehrenden Debatten über Beitragserhöhungen endlich zu versachlichen.

Werneke forderte von der Politik mehr Rückgrat bei der Zukunftssicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: "Dazu gehört auch endlich eine verlässliche Entscheidung in Sachen Rundfunkbeitrag. Die Sender stehen vor gewaltigen Herausforderungen, etwa durch die fortschreitende Digitalisierung und das damit einhergehende, sich rasant ändernde Mediennutzungsverhalten. Deshalb brauchen sie Planungssicherheit, vor allem finanzieller Art. Die erwarten auch die Beschäftigten."

Grundsätzlich steht ver.di einem Indexmodell offen gegenüber. Entscheidend ist aber, dass auch bei einer Indexierung das verfassungsgemäße Gebot gilt, dass die Finanzierung dem Auftrag folgt. Gleichzeitig muss das bestehende Finanzvolumen für ARD, ZDF und Deutschlandradio als Aufsetzpunkt zu Grunde gelegt werden. Alles andere würde zu nicht vertretbaren Einschnitten im Programm führen.

*

Quelle:
Presseinformation vom 06.06.2019
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
E-Mail: pressestelle@verdi.de
Internet: www.verdi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juni 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang