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INTERNATIONAL/217: Guatemala - Angriff auf TeleSUR-Reporterin (poonal)


poonal - Pressedienst lateinamerikanischer Nachrichtenagenturen

Guatemala
Angriff auf TeleSUR-Reporterin

Von Knut Hildebrandt


(Berlin, 28. August 2018, npl) - Die indigene Reporterin Rolanda García Hernández wurde am 21. August dieses Jahres von vermeintlichen Angestellten des Wasserkraftwerkes Oxec im guatemaltekischen Departement Alta Verapaz tätlich angegriffen und sexuell bedroht. García Hernández wollte in Begleitung von Angehörigen der indigenen Selbstverwaltung von Santa María Cahabón Berichten über illegalen Holzeinschlag im Bereich des Flusses Cahabón nachgehen. Ziel war es, einen Bericht über die Vorkommnisse für das Nachrichtenportal TeleSUR zu produzieren.


Reporterin sexuell bedroht

Nachdem sie dafür eine Gruppe von Männern bei Rodungsarbeiten gefilmt hatte, verfolgten diese die Journalistin und ihre Begleiter*innen. Bei einer Flussüberquerung holten die Männer die Gruppe ein und hielten García Hernández fest. Ihren Begleiter*innen konnte die Angreifer auch einen Teil der Ausrüstung, allerdings nicht das Bildmaterial, entreißen. Erst nach längeren Verhandlungen gaben die Angreifer die entwendete Ausrüstung zurück und ließen García Hernández gehen. Zuvor pressten die Männer der Reporterin das Versprechen ab, die gemachten Bilder nicht zu veröffentlichen und drohten ihr mit Vergewaltigung, falls sie sich jemals wieder blicken lasse.


Staudamm-Betreiber bestreitet Verwicklung in Vorfall

Die hinter dem Staudamm-Projekt stehende Firma Hidroeléctrica OXEC bedauert in einer Presseerklärung die Aggressionen gegen García Hernández. Des weiteren bestreitet sie, dass die Angreifer Angestellte der Firma seien und fordert die Behörden auf, den Vorfall zu untersuchen. Sie wolle alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, die zum Erfolg der Ermittlungen beitragen.


Projekt vom Obersten Gerichtshof gestoppt

Im Januar 2017 stoppte der Oberste Gerichtshof Guatemalas den Bau der Wasserkraftwerke Oxec I und Oxec II. Begründet wurde das Urteil damit, dass die vom Projekt unmittelbar betroffenen Maya-Gemeinden nicht im Vorhinein konsultiert und ausreichend informiert wurden. Eine vorherige Konsultation wird allerdings bei der Realisierung von Großprojekten auf dem Territorium indigener Gemeinden durch die Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation ILO gefordert.

Wenige Monate vor dem Urteil marschierten Indigene aus dem Departement Alta Verapaz in die Hauptstadt Guatemalas, um gegen die Staudamm-Projekte zu protestieren. Sie beklagten, dass durch die Umleitung des Flusses Cahabón ihnen der Zugang zum Wasser genommen werde.


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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. August 2018

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