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MELDUNG/514: Erleichterte Nutzung von digitalisiertem Kulturerbe in Wissenschaft und Bildung (idw)


Stiftung Preußischer Kulturbesitz - 21.11.2013

Erleichterte Nutzung von digitalisiertem Kulturerbe in Wissenschaft und Bildung



Am 19. November 2013 zeichneten die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK), die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, das Bundesarchiv, das Deutsche Archäologische Institut und die Stiftung Jüdisches Museum Berlin die Berliner Erklärung zu Open Access. Dies soll den freien Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen und kulturellem Erbe befördern. Im Umgang mit Open Access werden die Einrichtungen einer Empfehlung folgen, die die SPK entwickelt hat.

Die SPK sieht für öffentliche Kultureinrichtungen eine Grenze des Open Access bei der kommerziellen Nutzung der bereitgestellten Inhalte. In ihrer Best practice-Richtlinie empfehlen die fünf Unterzeichner der Berliner Erklärung, den Zugang zu wissenschaftlichen und kulturellen Inhalten nach dem Prinzip des Open Access unter folgenden Voraussetzungen zu gewährleisten: Die Veröffentlichung umfasst alle dazugehörigen Daten einschließlich der jeweils geltenden Rechteregelung und erfolgt in einem Online-Archiv nach den Open Archive-Regeln. Die Urheber und Rechteinhaber der jeweiligen Veröffentlichung gewähren allen Nutzern ein freies, weltweites Zugangsrecht zu diesen Veröffentlichungen, soweit dies mit den jeweiligen gesetzlichen Aufgaben und Verpflichtungen der Kultureinrichtungen und den rechtlichen Interessen der Rechteinhaber vereinbar ist. Die Nutzung der Digitalisate erfolgt auf Basis der Creative Commons-Lizenzen und für kommerzielle Zwecke gegen Entgelt.

Hermann Parzinger, Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, sagt dazu: "Die Digitalisierung ihrer Bestände ist die große Zukunftsaufgabe für Kultureinrichtungen wie die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, die neben die klassischen Aufgaben Sammeln, Bewahren, Erforschen und Vermitteln tritt. Dazu gehört es selbstverständlich auch, dieses Wissen allen Interessierten zugänglich zu machen. Um dieses Ziel zu verwirklichen, setzen wir erhebliche Ressourcen ein und halten es deshalb für angemessen, für kommerzielle Nutzungen eine Gebühr zu erheben. Die nun vorliegenden Empfehlungen zum Umgang mit Open Access überzeugen hoffentlich auch weitere öffentliche Kultureinrichtungen, der Berliner Erklärung beizutreten und die Prinzipien des Open Access anzuwenden."

Die fünf Einrichtungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz - die Staatlichen Museen zu Berlin, die Staatsbibliothek zu Berlin, das Ibero-Amerikanische Institut, das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz und das Staatliche Institut für Musikforschung - stellen ihre digitalen Angebote im Stiftungsportal "spk-digital" zur Verfügung. Sie fließen über die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) in das europaweite Kulturportal Europeana ein.

Die 2003 von der Max-Planck-Gesellschaft initiierte Berliner Erklärung zu Open Access verfolgt das Ziel, über das Internet den freien, umfassenden und einfachen Zugang zu wissenschaftlichen Kenntnissen und kulturellem Erbe für jedermann zu fördern. Dieser Erklärung traten - online unter http://oa.mpg.de/lang/de/berlin-prozess/signatoren - bisher mehr als 450 nationale und internationale Einrichtungen, vorwiegend Universitäten, bei.

Weitere Informationen unter:
http://www.preussischer-kulturbesitz.de
http://www.spk-digital.de
http://openaccess.mpg.de/3515/Berliner_Erklaerung
http://www.spsg.de
http://www.bundesarchiv.de
http://www.dainst.de
http://www.jmberlin.de

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution1586

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Birgit Jöbstl, 21.11.2013
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. November 2013