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ARBEITSMEDIZIN/440: Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz - Neue Liste gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe (idw)


Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - 03.07.2017

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: DFG-Senatskommission legt 53. MAK- und BAT-Werte-Liste vor

Übergabe an Bundesarbeitsministerin durch DFG / 89 Änderungen und Neuaufnahmen / Hohe Zahl von MAK-Werten überprüft


Die Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat die MAK- und BAT-Werte-Liste 2017 vorgelegt. Damit erfüllt die größte Forschungsförderorganisation und zentrale Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft in Deutschland unter anderem ihren satzungsgemäßen Auftrag zur wissenschaftlichen Politikberatung. Die DFG übergab jetzt die Liste an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales. Sie enthält 89 Änderungen und Neuaufnahmen und ist sowohl in gedruckter Form als auch digital im Open Access verfügbar. Die digitale Fassung der 53. MAK- und BAT-Werte-Liste steht in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung.

In der aktuellen Liste nahm die Kommission eine besonders hohe Zahl von Neuerungen und Überprüfungen bei den Maximalen Arbeitsplatz-Konzentrationen (MAK-Werten) vor. Für acht Stoffe legte sie den MAK-Wert neu fest, bei 22 Stoffen änderte sie den Wert einschließlich der Kurzzeitwertkategorie und des Überschreitungsfaktors und bestätigte den Wert für 15 Stoffe nach eingehender Prüfung der neueren Literatur. Neu ist auch die Einstufung zweier Stoffe in die Kanzerogenitäts-Kategorie 4, für die die Kommission MAK-Werte festgelegt hat, die, wenn sie eingehalten werden, vor der Entstehung eines Tumors schützen. Zu den beiden neu eingestuften Stoffen gehört Magnesiumoxid, das als Staub mit der Atemluft eingeatmet und in der Lunge lokal wirken kann. Der zweite Stoff, 1,4-Dichlorbenzol, wirkt indes systemisch - er gelangt also über die Haut oder die Lunge in den Organismus und verbreitet sich dort über die Blutbahn.

Für die Stoffe Chlorthalonil und 2-Butoxyethanol konnte hingegen der Verdacht auf eine krebserzeugende Wirkung durch neue Informationen ausgeräumt werden. Im Tierversuch treten die Tumoren artenspezifisch und nur bei so hohen Konzentrationen auf, dass eine Gefahr für den Menschen nicht besteht - die Reizwirkung der beiden Stoffe beim Menschen ist so stark, dass die hohen Konzentrationen am Arbeitsplatz gar nicht erst erreicht würden, weil sie nicht auszuhalten wären.

Die MAK- und BAT-Werte-Liste enthält neben den namensgebenden MAK-Werten - den Stoffmengen, die als Gas, Dampf oder Aerosol in der Luft am Arbeitsplatz langfristig keinen Schaden verursachen - Angaben darüber, ob Arbeitsstoffe Krebs erzeugen, Keimzellen oder in der Schwangerschaft das werdende Kind schädigen, Haut oder Atemwege sensibilisieren oder über die Haut aufgenommen werden. Sie weist außerdem die Konzentration eines Stoffes im Körper aus, der ein Mensch sein Arbeitsleben lang ausgesetzt sein kann, ohne gesundheitlichen Schaden zu nehmen (BAT-Werte). Außerdem beschreibt sie die Biologischen Leit-Werte (BLW) sowie die Arbeitsstoff-Referenz-Werte (BAR). Zu allen überprüften Stoffen liegen jeweils ausführliche wissenschaftliche Begründungen vor, die die Entscheidungsprozesse der Kommission transparent darlegen. Die Vorschläge für Änderungen und Neuaufnahmen stehen bis zum 31. Dezember 2017 zur Diskussion. Bis dahin können dem Kommissionssekretariat neue Daten oder wissenschaftliche Kommentare vorgelegt werden.

Insgesamt enthält die Liste bei den krebserzeugenden Arbeitsstoffen sechs Überprüfungen und Neuerungen, die 45 Stoffe mit einem MAK-Wert wurden zudem auf eine Gefährdung während der Schwangerschaft hin überprüft. Seit dem letzten Jahr berücksichtigt die Kommission zudem für die Ableitung von MAK-Werten das erhöhte Atemvolumen am Arbeitsplatz gegenüber Studien, bei denen Probanden in Ruhe verharren, oder gegenüber Inhalationsstudien am Tier. Für 32 Stoffe sind daraufhin die MAK-Werte bereits überprüft und teilweise abgesenkt worden.

Alle genannten Stoffe prüfte die Kommission auch auf ihre atemwegs- und hautsensibilisierenden Eigenschaften, bei Bis(morpholino)methan wurde neu auf die hautsensibilisierende Wirkung hingewiesen. Drei Stoffe erhielten erstmalig den Warnhinweis, dass auch die Aufnahme durch die Haut neben der Inhalation wesentlich zur Gefährdung der Gesundheit beitragen kann, bei 13 weiteren Stoffen wurde dieser Hinweis beibehalten. Im Teil "BAT-Werte, BLW, EKA und BAR" nahmen die Expertinnen und Experten zehn Änderungen und Neuaufnahmen vor. Dabei legten sie beispielsweise einen BAT-Wert für Aluminium, Tetrachlorethen und Toluol fest, für Kupfer konnte hingegen kein Wert abgeleitet werden. Der BAT-Wert für Ethylenglykoldinitrat musste gestrichen werden, weil er durch die eigentlich notwendige Absenkung nicht mehr zuverlässig messbar wäre. Für Diethylhexylphtalat wurde ein BLW-Wert festgelegt, der Wert für Cobalt wurde geändert.


Weiterführende Informationen

Eine detaillierte Liste mit allen Neuaufnahmen und Änderungen der MAK- und BAT-Werte-Liste sowie den Zugang zu den Open-Access-Publikationen der MAK Collection wie auch weitere Informationen über die Arbeit der Senatskommission finden Sie unter:
www.dfg.de/mak

Informationen rund um den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz finden Sie im DFG-Magazin im Internet unter:
www.dfg.de/dfg_magazin/forschungspolitik_standpunkte_perspektiven/gesundheitsschutz_arbeitsplatz

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/de/institution306

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), Magdalena Schaeffer, 03.07.2017
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juli 2017

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