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ARBEITSMEDIZIN/452: Umsetzung des Präventionsgesetzes - Versorgung mit Schutzimpfungen durch Betriebsärzte (idw)


Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. - 14.02.2018

Umsetzung des Präventionsgesetzes: Versorgung mit Schutzimpfungen durch Betriebsärzte


München, 14. Februar 2018 - Wichtiger Bestandteil des 2015 in Kraft getretenen Präventionsgesetzes ist die Versorgung mit Schutzimpfungen auch durch Betriebsärzte. Für ihre Vorschläge, wie man das Präventionsgesetz und das Thema Impfen in der Praxis gestalten kann, haben die Kooperationspartner DGAUM und BARMER vom Bundesministerium für Gesundheit nun grünes Licht zur Ausarbeitung einer bundesweit geltenden Regelung erhalten. Die Themen Prävention und Betriebliche Gesundheitsförderung stehen daher auch auf der Agenda der 58. Wissenschaftlichen Jahrestagung der DGAUM vom 07.-09. März 2018 in München (www.dgaum.de/dgaum-jahrestagung/).

Im Sozialgesetzbuch V (SBG V) werden alle Bestimmungen zur gesetzlichen Krankenversicherung zusammenfasst. Aufgrund bestehender Gesetzeslücken zur Regelung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte hatte die DGAUM eine Gesetzesänderung beim Bundesministerium für Gesundheit angeregt. Das Impfen ist zwar im SGB V als Präventionsaufgabe festgeschrieben, allerdings ohne Angaben, wie dies zwischen den Betriebsärzten, Krankenkassen oder Unternehmen geregelt werden soll. 2016 hat die DGAUM daher einen Kooperationsvertrag mit dem Krankenversicherungsunternehmen BARMER geschlossen, um den Impfschutz in der Bevölkerung nachhaltig zu verbessern und gerade das Setting Arbeitsplatz dafür zu nutzen. Derzeit arbeiten die Kooperationspartner intensiv an einem bundesweit geltenden Vertragswerk zur Regelung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte. Nun ist ein Durchbruch gelungen, DGAUM und BARMER haben grünes Licht für die Ausformulierung und Gestaltung eines Vertragswerkes erhalten, das sowohl von allen gesetzlichen Krankenkassen genutzt werden kann als auch allen Ärzten offen stehen wird, die eine Befähigung zum Impfen vorweisen können: Fachärzte für Arbeitsmedizin sowie Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" genauso wie Vertragsärzte.


Das detaillierte Tagungsprogramm und weiterführende Informationen finden Sie online unter
https://www.dgaum.de/dgaum-jahrestagung/

Über DGAUM:
ie DGAUM wurde 1962 gegründet und ist eine gemeinnützige, wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaft der Arbeitsmedizin und der klinisch orientierten Umweltmedizin. Ihr gehören heute über 1000 Mitglieder an, die auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin und Umweltmedizin arbeiten, vor allem Ärztinnen und Ärzte, aber auch Angehörige anderer Berufsgruppen wie etwa Natur- und Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler. Die Mitglieder der Fachgesellschaft engagieren sich nicht nur in Wissenschaft und Forschung, um so bereits bestehende Konzepte für die Prävention, die Diagnostik und Therapie kontinuierlich zu verbessern, sondern sie übernehmen die ärztliche und medizinische Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern an der Schnittstelle von Individuum und Unternehmen. Darüber hinaus beraten die Mitglieder der DGAUM alle Akteure, die ihren Beitrag zu der medizinischen Versorgung leisten und auf Fachwissen aus der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention, der arbeits- und umweltbezogenen Diagnostik und Therapie, der Beschäftigungsfähigkeit fördernden Rehabilitation sowie aus dem versicherungsmedizinischen Kontext angewiesen sind. Weitere Informationen unter
www.dgaum.de

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/de/institution1772

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V., Dr.
Thomas Nesseler, 14.02.2018
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Februar 2018

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