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ARBEITSMEDIZIN/487: Datengestützte Abrechnung von Impfungen - ein Meilensteim für Betriebsärzte (DGAUM)


Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. - 28. Mai 2019

DGAUM legt Meilenstein für Betriebsärzte bei der Abrechnung von Impfungen


München, 28. Mai 2019 - Als einziger Verband im Feld der Arbeitsmedizin verfügt die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) nicht nur über die ersten Selektivverträge zur Regelung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte, sondern auch über ein leistungsfähiges System zur datengestützten Abrechnung mit allen Krankenkassen. Damit legt die Fachgesellschaft einen bedeutenden Meilenstein für die betriebsärztliche Tätigkeit.

Arbeitswelt als Präventionssetting besser nutzen

Anlässlich der aktuellen politischen Debatte um eine Impfpflicht und das sogenannte Masernschutzgesetz hat die DGAUM nochmals in der Öffentlichkeit auf die Bedeutung des Arbeitsplatzes für die Durchführung von Impfungen durch Betriebsärzte hingewiesen. Denn mit über 45 Millionen Beschäftigten stellt die Arbeitswelt den größten Rahmen für Präventionsmaßnahmen dar. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte wegen bestehender Impflücken und schlechter Impfquoten neben einer geplanten Masernimpfpflicht für Kita- und Schulkinder ebenfalls eine Impfpflicht für Erzieher, Lehrer und Beschäftigte im Gesundheitswesen in die öffentliche Diskussion eingebracht. Unabhängig davon, ob man für eine Impfpflicht ist oder nicht, können Beschäftigte sich am Arbeitsplatz vom Betriebsarzt impfen lassen. Dies gilt zwar schon seit Einführung des Präventionsgesetzes 2015, wurde bislang aber noch zu wenig in Anspruch genommen.

Selektivverträge der DGAUM regeln Impfungen durch Betriebsärzte

Schutzimpfungen als Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen wurden bisher hauptsächlich von niedergelassenen (Vertrags-)Ärzten durchgeführt. Betriebsärzte hingegen mussten lange Zeit ihre Impfleistungen direkt mit jeder einzelnen Krankenkasse abrechnen, sofern nicht der Arbeitgeber diese aus arbeitsschutzgründen bezahlte. Weil aber Betriebsärzte nicht über die Strukturen einer Arztpraxis verfügen sondern in - oft unterschiedlichen - Betrieben tätig sind, war dies für viele zu aufwändig. Damit auch Betriebsärzte wirtschaftlich effizient impfen können, ist eine externe und privatrechtlich organisierte Abrechnungsstelle erforderlich. Dies ist nun seit 01.01.2019 möglich: Auf der Grundlage einer innovativen rechtlichen Lösung hat die DGAUM die bundesweit ersten Selektivverträge zur Regelung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte geschlossen. Die Musterverträge der DGAUM und ihrer Kooperationspartner lösen damit das rechtliche Abrechnungsproblem der Betriebsärzte.

Neue technische Möglichkeiten erleichtern Zugang zu Impfungen

Und auch technisch bietet die DGAUM für die Abrechnungen von Impfungen eine einzigartige Lösung: Zusammen mit dem Abrechnungsdienstleister HELMSAUER GRUPPE ist es ihr gelungen, ein elektronisches und datengestütztes Abrechnungsverfahren exklusiv für Betriebsärzte zu etablieren. Mit der neuen Software DGAUM-Selekt haben Betriebsärzte die realistische und wirtschaftlich effiziente Möglichkeit, Beschäftigte am Arbeitsplatz zu impfen und ihre Leistungen mit allen Krankenkassen abrechnen zu lassen. Damit können Betriebsärzte erstmals ihren Versorgungsauftrag flächendeckend auch im Feld der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen. Der Vorteil für Versicherte ist klar: Der Weg in die Praxis entfällt, die Impfung ist direkt im Betrieb möglich. So könnten Beschäftigte besser erreicht und die Impfquote erhöht werden.

Impfen im Betrieb mit DGAUM-Selekt

Im neuen Abrechnungsverfahren erfasst der Betriebsarzt lediglich seine Impfleistungen und die Impfstoffkosten in der speziellen Software DGAUM-Selekt. Die komplette Abrechnung mit den Krankenkassen übernimmt danach für ihn der externe Abrechnungsdienstleister. Dadurch fällt für den Betriebsarzt nicht nur ein erheblicher administrativer Aufwand weg, sondern er erhält auch sein Honorar schneller und sicherer. Um das System zu nutzen schreibt er sich lediglich in die Selektivverträge der DGAUM ein. Das ist kostenlos - Gebühren fallen nur dann an, wenn Impfungen auch tatsächlich abgerechnet werden.

Weitere Informationen unter:
www.dgaum.de/themen/impfungen-durch-betriebsaerzte/

DGAUM stärkt Berufsstand der Betriebsärzte

Im Geiste des Präventionsgesetzes hat die DGAUM allen im Feld der Arbeitsmedizin aktiven Verbänden (VDBW, BsAfB, BVÖGD) eine Kooperation mit DGAUM-Selekt angeboten und gewährt auch deren Mitgliedern dieselben Konditionen wie ihren eigenen Mitgliedern. Die gemeinnützige Fachgesellschaft stärkt damit nicht nur die Betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention, sondern vor allem auch den Berufsstand der Betriebsärzte.

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Quelle:
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V.
Pressemitteilung 30/2018 vom 28. Mai 2019
Schwanthaler Straße 73 b, 80336 München
Telefon: 089/330 396-0, Fax: 089/330 396-13
E-Mail: gs@dgaum.de
Internet: www.dgaum.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Mai 2019

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