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BILDUNG/809: Nachbesserungen bei der Ausbildungsverordnung für Ärzte (idw)


MFT Medizinischer Fakultätentag e.V. - 27.09.2012

Nachbesserungen bei der Ausbildungsverordnung für Ärzte



Wegen fehlender Übergangsregelungen in der ersten Novelle zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte vom 17. Juli 2012 hat das Bundesministerium für Gesundheit einen Referentenentwurf zur erneuten Änderung des Medizinstudiums vorgelegt. Ohne eine solche Korrektur käme es zum Eingriff in den Bestandsschutz von Studierenden.

Was soll korrigiert werden?

Mit der ersten Novelle der Approbationsordnung sind Terminfestlegungen für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung entfallen und Studierende, die sich bereits im klinischen Studienabschnitt befinden, müssen rückwirkend eine Famulatur in der hausärztlichen Versorgung nachweisen. Hier soll nun halbherzig nachgebessert werden.

Probleme werden nur zum Teil gelöst

"Mit der vorgelegten Regelung wird nicht verhindert, dass weiterhin Studierende, die sich bereits im klinischen Studienabschnitt befinden, die neu eingeführte Famulatur nachweisen müssen und damit ihren Bestandsschutz verlieren", erläutert Professor Heyo Kroemer, Präsident des Medizinischen Fakultätentages. "Unberücksichtigt bleibt ferner, dass im Hinblick auf das ebenfalls ab 1. Oktober 2013 mindestens zweiwöchige Blockpraktikum in der Allgemeinmedizin eine entsprechende Übergangsregelung fehlt. Auch weitere im Vorfeld des Referentenentwurfs aufgezeigte Fehler wurden nicht korrigiert", kritisiert der MFT-Präsident.

Was fehlt noch?

Neben einheitlichen Übergangsregelungen zur neuen Famulatur und zum erweiterten Blockpraktikum sollte auch klargestellt werden, dass die Möglichkeit, das Praktische Jahr in Teilzeit zu absolvieren, eine Ausnahme von der Forderung nach einer zusammenhängenden Ausbildung von 48 Wochen darstellt. Ansonsten greifen die neuen Teilzeitregelungen nicht. Auch muss richtig gestellt werden, dass es keine Verpflichtung gab, bereits seit 2006 Prüfungen des nun geschaffenen Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung durchzuführen.

"Die Hochschulmedizin hat auf die Probleme hingewiesen und gegenüber dem Ministerium eine entsprechende Stellungnahme abgegeben. Wenn schon eine Rechtsverordnung zur Korrektur der ersten Novelle zur Änderung der Approbationsordnung vorgelegt wird, sollten dadurch auch sämtliche Fehler und Unklarheiten beseitigt werden", meint Heyo Kroemer. Der MFT plädiert dringend dafür, dass das Gesundheitsministerium den Referentenentwurf entsprechend erweitert und die Belange von Studierenden und Universitäten berücksichtigt.

Der Medizinische Fakultätentag unterstützt als gemeinnütziger Verein die Fakultäten bei ihren gemeinsamen Bestrebungen zur Weiterentwicklung der medizinischen Forschung und Lehre und der damit verbundenen Krankenversorgung.


Kontakt:
MFT - Medizinischer Fakultätentag
Alt-Moabit 96
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E-Mail: berlin@mft-online.de

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/de/institution847

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
MFT Medizinischer Fakultätentag e.V., Dr. Volker Hildebrandt, 27.09.2012
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. September 2012