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DIAGNOSTIK/590: Früherkennung von Prostatakrebs - Patientenvertretung will Klarheit (Selbsthilfe)


BAG SELBSTHILFE e.V. - Pressemitteilung vom 20. Dezember 2018

Früherkennung von Prostatakrebs: Patientenvertretung will Klarheit

Berlin, 20.12.2018. Der G-BA hat im heutigen Plenum den Bewertungsantrag der Patientenvertretung zum PSA-Screening angenommen.


Viele, vor allem ältere Männer, lassen regelmäßig ihren PSA-Wert in der Arztpraxis bestimmen - und zahlen die Kosten für den Test selbst. Damit zählt die PSA-Messung zu den am häufigsten angebotenen individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Mit dem Test soll Prostatakrebs früh erkannt und Männer davor bewahrt werden, an Prostatakrebs zu sterben. Die Untersuchung ist keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Von den Krankenkassen wird als Krebsfrüherkennungsmaßnahme ein jährliches Abtasten der Prostata für Männer ab 45 Jahren bezahlt.

Der Nutzen des PSA-Tests zur Früherkennung ist bislang umstritten. Der Test misst die Menge an prostataspezifischen Antigen (PSA) im Blut. Ein erhöhter Wert kann auf Prostatakrebs hindeuten, er kann aber auch andere Ursachen haben. Auch die Gefahr von Überdiagnosen und -therapien wird häufig erwähnt. So können durch die Untersuchung auch Krebsbefunde entdeckt werden, die aufgrund ihres langsamen Wachstums keiner Behandlung bedürfen.

Groß angelegte Studien liefern unterschiedliche Ergebnisse zum PSA-Screening. Anfang des Jahres wurden die aktuellsten Daten veröffentlicht. Damit wurde in den USA die Empfehlungen geändert, dass Männer zwischen 55 und 69 Jahre nach ärztlicher Aufklärung und Beratung eine individuelle Entscheidung für oder gegen die Durchführung einer PSA-basierten Früherkennung treffen können. Zuvor wurde der PSA-Test in den USA nicht empfohlen.

"Wir brauchen für Deutschland klare Empfehlungen. Wenn der Test nutzt, soll er gemacht und auch bezahlt werden. Und ansonsten soll er nicht weiter als Früherkennungsmaßnahme angeboten werden", so die klaren Worte von Jens-Peter Zacharias vom Bundesverband Prostatakrebs Selbsthilfe e.V. (BPS).

Mit der Antragsstellung hat die Patientenvertretung einen ersten wichtigen Schritt zur Überprüfung des Nutzens der PSA-Testung als Früherkennungsmaßnahme erreicht. Damit verbunden betont die Patientenvertretung auch ihre Forderung nach patientenverständlicher und unabhängiger Aufklärung, um informiert Entscheidungen für oder gegen eine Früherkennungsuntersuchung treffen zu können.

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Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patienten-organisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:

  • Deutscher Behindertenrat,
  • Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen,
  • Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.

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Quelle:
BAG SELBSTHILFE
Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung
und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.
Pressemitteilung vom 20. Dezember 2018
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Dezember 2018

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