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RAUCHEN/528: Abgabeverbot von E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche (BMEL)


Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Pressemitteilung vom 4. Dezember 2015

Schmidt: "Abgabeverbot von E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche ist Meilenstein für gesundheitlichen Verbraucherschutz"


Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas wird heute in erster Lesung im Bundestag beraten. Dazu erklärt der für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständige Bundesminister Christian Schmidt:

"Für mich steht der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Rauchens im Vordergrund. Deshalb haben wir ein Abgabeverbot von E-Zigaretten und E-Shishas initiiert. Damit beziehen wir klar Stellung: E-Zigaretten und E-Shishas - egal ob mit oder ohne Nikotin - haben in den Händen von Kindern und Jugendlichen nichts zu suchen. Rauchen ist nicht harmlos, auch wenn es nach Kaugummi schmeckt oder nach Melone riecht.

Das Abgabeverbot von E-Zigaretten und E-Shishas ist ein Meilenstein für den gesundheitlichen Verbraucherschutz."

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Quelle:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Pressemitteilung Nr. 223/15 vom 4. Dezember 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Dezember 2015

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