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BILDUNG/635: Die neue zahnärztliche Approbationsordnung in der Warteschleife (idw)


Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland - 02.07.2009

Die neue zahnärztliche Approbationsordnung in der Warteschleife


Die noch aus dem Jahr 1955 stammende zahnärztliche Approbationsordnung muss dringend modernisiert werden. Dies ist die Einschätzung des Medizinischen Fakultätentags (MFT), der Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn,- Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK), der Bundeszahnärztekammer und der Studierenden. Auch der Wissenschaftsrat hat wesentliche Defizite an der universitären Zahnmedizin festgestellt. Seit Anfang 2006 existiert daher ein abgestimmter Entwurf einer neuen zahnärztlichen Approbationsordnung. Die Länder müssen nur noch zustimmen, damit das Bundesministerium für Gesundheit die Novellierungen auf den Weg bringen kann.

"Die Vorteile, die sich durch die neue zahnärztliche Approbationsordnung ergeben, liegen auf der Hand. Durch Kleingruppenunterricht und moderne Unterrichtsformen sollen die Studierenden fit für die Praxis und den wissenschaftlichen Fortschritt gemacht werden", erläutert der MFT-Präsident, Professor Dieter Bitter-Suermann. "Eine Modellklausel analog zur ärztlichen Approbationsordnung soll den Universitäten die Einführung von Modellstudiengängen ermöglichen. Auch dürfen wir nicht vergessen, dass vermehrt älter werdende Patienten zu behandeln sind und eine intensivere Kooperation mit Ärzten dringend geboten ist", führt Bitter-Suermann aus. Die neuen Erkenntnisse in der molekularen Medizin erfordern weiterhin eine andere Ausbildung, um diagnostische und therapeutische Verfahren als Zahnarzt beherrschen und anwenden zu können. Ferner soll das Studium von überflüssigen Elementen zu Gunsten von medizinischen Inhalten befreit werden. So ist längst überfällig, dass die Zahntechnik als Lehrinhalt im ersten Jahr wegfällt. Dafür sind später in der Praxis die Zahntechniker und nicht die Zahnärzte zuständig.

Die Verbesserung der Lehre kann kostenneutral durch eine leichte Absenkung der Studierendenzahlen ermöglicht werden. Da fast alle Standorte durch gerichtliche Entscheidungen mehr Studierende ausbilden, als die Kapazitätsverordnungen der Länder vorgeben, würde durch die formale Absenkung der existierenden Zulassungszahlen kein Mangel an Absolventen eintreten. "Eine Erniedrigung um zehn Prozent würde nicht mal den ursprünglichen Zustand der Ausbildungskapazitäten vor den Verwaltungsgerichtsurteilen herstellen", so der MFT-Präsident pragmatisch. "Die von machen Politikern angestrebte weitere Verschiebung der Einführung der neuen Approbationsordnung ist bei den derzeitigen Problemen der Patientenversorgung, aber auch für die Studierenden sowie Lehrenden, nicht mehr akzeptabel", sagt Bitter-Suermann. Teilweise werden die Vorgaben des Verordnungsgebers nicht mehr eingehalten und es gibt zahlreiche Streitfälle, die nur deshalb aufgehalten werden können, weil auf die in Kürze anstehenden neue Approbationsordnung verwiesen wird. "Die neue Approbationsordnung muss nun endlich auf den Weg gebracht werden, um klare Verhältnisse für Lehrenden und Studierenden zu schaffen und die Zahnmedizin in Deutschland insgesamt zukunftsfähig zu machen", fordert der MFT-Präsident.


Ansprechpartnerin:
Verena Wirwohl - Ass. iur.
MFT - Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland
Alt-Moabit 96, 10559 Berlin
E-Mail: wirwohl@mft-online.de

Der MFT vertritt die Interessen der 36 Medizinischen Fakultäten Deutschlands:
www.mft-online.de

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland
Verena Wirwohl, 02.07.2009
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juli 2009