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ETHIK/893: Schweiz - Richtlinie "Feststellung des Todes mit Bezug auf Organtransplantationen" (SAMW)


Newsletter der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW)
Donnerstag, 17. Februar 2011

Revidierte Richtlinien «Feststellung des Todes mit Bezug auf Organtransplantationen« in Vernehmlassung


Aufgrund einer Evaluation der aktuell gültigen Richtlinien aus dem Jahr 2005 hat die Zentrale Ethikkommission der SAMW im Januar 2009 einer Subkommission unter dem Vorsitz von Prof. Jürg Steiger aus Basel den Auftrag erteilt, die Richtlinien «Feststellung des Todes» zu überarbeiten. Die Diskussionen mit den im Transplantationsprozess involvierten Ärztinnen und Ärzten haben ausserdem gezeigt, dass nicht nur die Richtlinien revisionsbedürftig sind, sondern dass ein Teil der Umsetzungsprobleme im Transplantationsgesetz selbst begründet ist. Nachdem ein vom BAG in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zu einer ähnlichen Einschätzung gekommen ist, wird zur Zeit auch das Transplantationsgesetz überarbeitet.

Die Subkommission hat in der Zwischenzeit den Entwurf der revidierten Richtlinien vorgelegt; diese stehen bis zum 31. März 2011 in Vernehmlassung und sind auf der Website der SAMW (www.samw.ch) online abrufbar.

Stellungnahmen sind willkommen und können an das Generalsekretariat der SAMW, Petersplatz 13, 4051 Basel, oder m.salathe@samw.ch gerichtet werden.


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Quelle:
Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW)
Petersplatz 13, 4051 Basel, Schweiz
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Die SAMW ist Mitglied der Akademien der Wissenschaften Schweiz


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Februar 2011