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VORSORGE/518: Überarbeiteter "Leitfaden Prävention" veröffentlicht (DOSB)


DOSB-Presse Nr. 37 / 14. September 2010
Der Artikel- und Informationsdienst des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)

Überarbeiteter "Leitfaden Prävention" veröffentlicht

Gesundheitsorientierte Bewegungsangebote bleiben für Krankenkassen förderungsfähig


(DOSB PRESSE) Der überarbeitete "Leitfaden Prävention" des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) ist erschienen. Die sich im Vorfeld andeutenden Verschlechterungen für die Sportorganisationen konnten aber im letzten Moment verhindert werden. Nach Interventionen seitens des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), vor allem seines Generaldirektors Michael Vesper, beim GKV-Spitzenverband und beim Verband der Ersatzkassen (vdek) wurden die schon fixierten Änderungen für das Handlungsfeld Bewegung wieder rückgängig gemacht. In dem Leitfaden wird für die Krankenkassen die Umsetzung des Paragraphen 20, Absatz 1 (Prävention) des Sozial-Gesetzbuches definiert.

Da der Sport jetzt nicht mehr um die Finanzierung seiner Angebote fürchten muss, wird sich die Zahl der Gesundheitssportangebot "Sport pro Gesundheit" nicht reduzieren. Konkreter und verbindlicher zu sein - dieses Ziel wollte der neue Leitfaden durch die genauere Definition zahlreicher Rahmenbedingungen für die Förderung präventiver Maßnahmen erreichen. Die im Frühjahr aufgetauchten Änderungsvorschläge für den Leitfaden hätten fatale Wirkung für die Sportvereine gehabt.

Im Entwurf des Leitfadens Prävention war von einem Ausschluss der Technikschulungen die Rede. Damit war ein Großteil der Gesundheitssportangebote des Qualitätssiegels "Sport pro Gesundheit" gefährdet. Viele der über 18.000 gesundheitsorientierten und qualitätsgesicherten Bewegungsangebote sind an Technikschulung gebunden, da eine gesunde Bewegungsausführung zwingend mit einer korrekten Bewegungstechnik einhergeht. Hätte sich diese Sichtweise durchgesetzt, wären die Kurse für die Versicherten nicht mehr durch ihre Krankenkassen finanziell unterstützt worden.

Darüber hinaus sollte im Abschnitt Anbieterqualifikation die Gruppe der ÜbungsleiterInnen in die Fußnote des Handlungsleitfadens versetzt werden. Diese Änderung hätte alle Übungsleiter betroffen, die eine gesundheitsorientierte Ausbildung im organisierten Sport durchlaufen haben. Diese Versetzung wäre einer schlechteren Wahrnehmung gegenüber anderen Ausbildungen gleich gekommen. Die Einstufung im Leitfaden ist sehr wichtig, da sich alle Geschäftsstellen bei den Krankenkassen sich ihm orientieren und ihn als Basis für die Bewilligung einer Förderung nehmen. Vesper begrüßt es, dass jetzt wieder die ÜbungsleiterInnen im Fließtext aufgelistet sind. "Durch die Abstufung in die Fußnote wird die Förderungswürdigkeit durch die Krankenkasse in Frage gestellt. Das flächendeckende System der Sportvereine wäre gefährdet gewesen. Dies mussten wir unbedingt verhindern", sagte der DOSB-Generaldirektor.

In der Neufassung des "Leitfadens Prävention" bleibt der bisherige Leistungskatalog erhalten. Volker Wanek vom GKV-Spitzenverband erläutert die Änderungen: "An einigen Stellen sollte noch klarer formuliert werden, was auch bisher schon gilt. Der Leistungskatalog wurde aber weder eingeschränkt noch erweitert. Im Mittelpunkt der Anpassungen stehen vielmehr das Handlungsfeld Stressmanagement sowie die Vorbeugung von Abrechnungsbetrug."


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Quelle:
DOSB-Presse Nr. 37 / 14. September 2010, S. 6
Der Artikel- und Informationsdienst des
Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. September 2010