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AUSLAND/1723: Schweiz - Organtransplantation. Richtlinien zur Feststellung des Todes revidiert (SAMW)


Medienmitteilung der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW)
Mittwoch, 29. Juni 2011

Organtransplantation: SAMW revidiert die Richtlinien zur Feststellung des Todes


Die aktuell gültigen Richtlinien «Feststellung des Todes mit Bezug auf Organtransplantationen» stammen aus dem Jahr 2005. Da sie im Zusammenhang mit dem 2007 in Kraft getretenen Transplantationsgesetz in der Praxis zu Interpretationsschwierigkeiten führten, hat die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) eine Subkommission unter Leitung von Prof. Jürg Steiger aus Basel mit deren Überarbeitung beauftragt.

Die revidierten Richtlinien sehen namentlich in folgenden Bereichen Änderungen vor:

• Sofern die Ursache für den Funktionsausfall des Gehirns eindeutig feststeht, braucht es für die Feststellung des Todes nicht mehr zwei, sondern nur noch eine klinische Untersuchung; diese muss jedoch durch zwei Ärzte vorgenommen und die Diagnose des Hirntodes von beiden bestätigt werden (Vier-Augen-Prinzip).

• Wenn feststeht, dass die Prognose bei einem Patienten aussichtslos ist, darf die Möglichkeit einer «Organspende» mit den Angehörigen besprochen werden.

• Unter definierten Voraussetzungen können vorbereitende medizinische Massnahmen im Hinblick auf eine Organtransplantation durchgeführt werden; wenn der potentielle Spender diesen nicht ausdrücklich zugestimmt hat, ist auf seinen mutmasslichen Willen Bezug zu nehmen.

Von Mitte Februar bis Ende März 2011 stand der Entwurf der neuen Richtlinien zur Vernehmlassung. Es trafen über 60 Stellungnahmen ein; praktisch alle haben sowohl die Notwendigkeit der Revision bejaht als auch die zentralen Revisionspunkte unterstützt.

Der Senat der SAMW hat die Richtlinien Ende Mai ausführlich diskutiert und anschliessend einstimmig genehmigt und per 1. September in Kraft gesetzt. Voraussichtlich zeitgleich wird der Verweis auf die SAMW-Richtlinien im Anhang der Verordnung zum Transplantationsgesetz aktualisiert.


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Quelle:
Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW)
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Internet: www.samw.ch

Die SAMW ist Mitglied der Akademien der Wissenschaften Schweiz


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juni 2011