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AUSLAND/1729: Uganda - Tödliche Geburten, Verfassungsgericht soll Recht auf Mutterschutz bestätigen (IPS)


IPS-Inter Press Service Deutschland gGmbH
IPS-Tagesdienst vom 12. Juli 2011

Uganda: Tödliche Geburten - Verfassungsgericht soll Recht auf Mutterschutz bestätigen

Von Rosebell Kagumire


Kampala, 12. Juli (IPS) - Ugandas Hauptstadt Kampala hat einen Muttertag besonderer Art erlebt. Zu Hunderten demonstrierten Frauen vor dem obersten Verfassungsgericht. Es soll das verfassungsmäßige Recht von Müttern auf eine menschenwürdige, kompetente Behandlung bei der Geburt bestätigen. Zudem wurde die Regierung aufgefordert, ihr Budget für die medizinische Versorgung werdender Mütter aufzustocken. In Uganda sterben jährlich bis zu 6.000 Frauen bei der Geburt.

Aus der für den 7. Juli geplanten Anhörung vor dem Verfassungsgericht wurde vorerst nichts. Wegen angeblicher Beschlussunfähigkeit vertagten die obersten Verfassungshüter des ostafrikanischen Landes das von zwei Familien und mehreren zivilen Organisationen beantragte Verfahren.

Hintergrund der Fraueninitiative sind die wegen dürftiger personeller und materieller Ausstattung in vielen ugandischen Geburtskliniken herrschenden Missstände. Sie kosten ungewöhnlich vielen Frauen das Leben. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist die Müttersterblichkeit in Uganda mit 435 Todesfällen bei 100.000 Geburten extrem hoch. Auch die Säuglingssterblichkeitsrate gibt mit 78 Todesfällen pro 1.000 Geburten Anlass zu größter Sorge.

Am Beispiel zweier Frauen, die das Kindbett in einer Klinik nicht überlebten, wollen deren Angehörige sowie das zivile Zentrum für Gesundheit, Menschenrechte und Entwicklung (CEHURD) den Verfassungsrichtern darlegen, wie schlecht es in Uganda um die Rechte von Müttern bestellt ist. Jennifer Anguko und Sylvia Sebiragada waren als Risikopatientinnen zur Entbindung in Krankenhäuser eingeliefert worden. Doch das wenig kompetente Personal übersah die Gefahr, in der sich die werdenden Mütter befanden.

Die dreifache Mutter Anguko erlitt einen Gebärmutterriss und verblutete, ihr Kind kam tot zur Welt. Bei Sebiragada, Mutter von sieben Kindern, war eine bevorstehende Zwillingsgeburt nicht rechtzeitig erkannt worden. Nach der Geburt des ersten Zwillings hatte man sie wegen drohender Komplikationen in ein anderes, 15 Kilometer weit entferntes Hospital gebracht. Weder sie noch der zweite Zwilling überlebten die Strapazen.

Die Hinterbliebenen, deren Klage von dem Juristen Ben Twinomugisha, Dozent an der Makarere-Universität in Kampala, und dem CEHURD unterstützt wird, werfen in ihrer Petition der Regierung vor, sie verletze ihre verfassungsmäßige Pflicht, das Recht auf Leben und Gesundheit zu schützen und zu fördern. "Ich will dieses Unrecht vor Gericht bringen", sagte Izuku.

Nach Ansicht der Programmdirektorin des Zentrums, Noor Nakibuuka Musisi, wäre eine entsprechende Erklärung des Verfassungsgerichts eine entscheidende Hilfe, um die Regierung zu einer besseren Gesundheitspolitik zu bewegen. "Viele Frauen müssen sterben, weil ein Notfallpaket für werdende Mütter fehlt, da es in den Krankenhäusern keine Blutkonserven gibt und schlecht bezahltes Personal die Patientinnen allein lässt", kritisierte sie.

Im Juni hatte die Regierung für 2011/12 eine Anhebung ihres Gesundheitsbudgets von 270 Millionen auf 412 Millionen US-Dollar angekündigt. Der Ministerialbeamte Francis Runumi warnte dennoch vor großen Erwartungen. Der Großteil des Budgets sei für Infrastrukturmaßnahmen bestimmt und nicht für mehr qualifiziertes Personal, betonte er.

Aktivisten bezweifeln, dass es der Regierung wirklich ernst ist mit der von ihr versprochenen größeren Verlässlichkeit des Gesundheitssektors. Schließlich habe sie erst kürzlich 760 Millionen Dollar für Kampfjets und andere Rüstungsgüter ausgegeben.

"Die Ugander müssen für ihre Rechte kämpfen. Man präsentiert sie uns nicht auf dem Silbertablett", erklärte die Aktivistin Robinah Kaitiritimba, Chefin der 'Uganda National Health Consumers Organisation' (UNHCO). "Die Regierung muss auf die Tränen von Kindern und Müttern reagieren.", forderte sie. (Ende/IPS/mp/2011)


Links:
http://www.womendeliver.org/
http://www.cehurd.org/
http://unhco.or.ug/
http://ipsnews.net/news.asp?idnews=56415

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Quelle:
IPS-Tagesdienst vom 12. Juli 2011
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juli 2011