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KASSEN/884: Kurznachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 25.07.2012 (KBV)


KBV-Kompakt Nr. 30 - Kurznachrichten aus der KBV vom 25. Juli 2012

→  116117: Über eine halbe Million Anrufe in drei Monaten
→  Sterbehilfe: BÄK begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
→  Substitution: Hartmannbund kritisiert geplantes Notfallsanitäter-Gesetz
→  Nationaler Krebsplan: Krankenkassen fürchten Kosten
→  Patient oder Betreuer: Wessen Wille zählt?



___Kompakt - Aus KBV und KVen___
116117: Über eine halbe Million Anrufe in drei Monaten

Die Einführung der bundesweiten Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst läuft erfolgreich. Seit Mitte April gingen bei der 116117 über 640.000 Anrufe ein. "Damit wählt bereits jeder dritte Bundesbürger, der nachts oder am Wochenende ambulante ärztliche Hilfe benötigt, die bundesweite Nummer und nicht mehr die regionale", teilte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Köhler mit. Mitte April nahm die 116117 ihren Betrieb auf. Das System funktioniere einwandfrei, sagte Köhler. In den ersten drei Monaten wurden über 80 Prozent der Anrufer automatisch an den jeweiligen regionalen Bereitschaftsdienst weitergeleitet. Bereits heute erreichen über 83 Prozent der Einwohner in Deutschland den ärztlichen Bereitschaftsdienst über die 116117. Die restlichen Regionen, zum Beispiel im Saarland oder in Hessen, wollen die Erreichbarkeit zukünftig gewährleisten.

(Pressemitteilung der KBV, 25. Juli)

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___Kompakt - Aus den Verbänden___
Sterbehilfe: BÄK begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte hat über den Fall eines Witwers entschieden, dessen Frau in Deutschland keine Sterbehilfe erhalten hatte. "Wir begrüßen, dass der Gerichtshof die in Deutschland gültigen Regelungen zum assistierten Suizid, insbesondere auch die Regelungen der (Muster-) Berufsordnung der Ärztinnen und Ärzte, unangetastet lässt und dass er explizit auf die Regelungen in anderen europäischen Ländern hinweist", sagte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Frank Ulrich Montgomery.

(Pressemitteilung der BÄK, 19. Juli; Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19. Juli)

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Substitution: Hartmannbund kritisiert geplantes Notfallsanitäter-Gesetz

Ein Gesetzentwurf, der Notfallsanitätern mehr Kompetenzen zubilligt, ist beim Hartmannbund auf Empörung gestoßen. "Damit würden erstmals einem nichtärztlichen Gesundheitsberuf hochspezifische ärztliche, mithin heilkundliche Aufgaben im Sinne einer Substitution übertragen", sagte ein Vorstandsmitglied. Auch die Pläne für entsprechende Ausbildungsstätten kritisierte der Verband.

(Pressemitteilung des Hartmannbundes, 19. Juli)

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Nationaler Krebsplan: Krankenkassen fürchten Kosten

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat sich zum Gesetzentwurf zur Umsetzung des Nationalen Krebsplans geäußert. Eine der zentralen Forderungen ist, dass es pro Bundesland ein Krebsregister geben soll. Anders sieht es die AOK, sie möchte nur ein bundesweites Krebsregister. Sorge bereitet den Krankenkassen die Frage, wer die Kosten für die Register und die ebenfalls geplanten Einladungen zu Krebsvorsorgeuntersuchungen trägt. Der Nutzen von Register und Einladungen ist bei den Kassen ebenfalls umstritten.

(Pressemitteilung des vdek, 24. Juli; Deutsches Ärzteblatt, 24. Juli; Die Welt, 24. Juli)

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Patient oder Betreuer: Wessen Wille zählt?

Der Hartmannbund hat klare Vorgaben für die Behandlung von unter Betreuung stehenden Patienten gefordert. "Es muss für den behandelnden Arzt zweifelsfrei und praktikabel geregelt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen dem vom Patienten selbst formulierten Willen Vorrang gegenüber der Entscheidung des Betreuers zukommt", sagte der Vorsitzende des Verbandes, Dr. Klaus Reinhardt. Anlass war ein Urteil des Bundesgerichtshofs.

(Pressemitteilung des Hartmannbundes, 20. Juli; Die Tageszeitung, 18. Juli)

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Quelle:
Newsletter KBV-Kompakt Nr. 30 vom 25. Juli 2012
Herausgeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Impressum: http://www.kbv.de/8.html
Redaktion: Dezernat Kommunikation der KBV
Telefon: 030 / 4005 - 2203, Fax: 030 / 4005 - 27 2203
E-Mail: info@kbv.de
Internet: www.kbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juli 2012