KBV-Kompakt Nr. 1 - Kurznachrichten aus der KBV vom 2. Januar 2013
→ Union und Krankenkassen fordern Strafen für korrupte Ärzte
→ KV Mecklenburg-Vorpommern: Überweisungen zum Facharzt bleiben notwendig
→ Baden-Württemberg schließt Honorarverhandlungen ab
→ BPtK stellt neue Bedarfsplanung infrage
Die Unionsfraktion und Vertreter der Krankenkassen haben die Bundesregierung aufgefordert, Korruption von Ärzten gesetzlich unter Strafe zu stellen. Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass das Strafgesetzbuch bei Freiberuflern in diesem Fall nicht greift, nicht aber, dass sich Ärzte bestechen lassen dürfen. Eine Sprecherin von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) erklärte, es gebe im Sozialgesetzbuch und in der Berufsordnung bereits mehrere Regelungen, wonach Bestechung verboten sei. Der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Köhler, stellte klar: "Auch nach der jetzigen Rechtslage dürfen sich niedergelassene Ärzte nicht bestechen lassen. Das ärztliche Berufsrecht und auch das Sozialrecht enthalten eine Fülle von Anti-Korruptionsvorschriften." Um die Ärzte noch stärker für das Thema zu sensibilisieren, hat die KBV Ende vergangenen Jahres die Broschüre "Richtig kooperieren" herausgebracht.
(Focus online, 2. Januar; Pressemitteilung der KBV, 2. Januar)
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Mecklenburg-Vorpommern hat darauf hingewiesen, dass trotz des Wegfalls der Praxisgebühr zum 1. Januar 2013 weiterhin mit Überweisungsscheinen gearbeitet wird. Hausärzte seien Koordinatoren. Nur durch gezielte Überweisungen können sie ihre Patienten angemessen betreuen, hieß es aus der KV.
(Pressemitteilung der KV Mecklenburg-Vorpommern, 21. Dezember)
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Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Baden-Württemberg hat die regionalen Verhandlungen über das ärztliche Honorar mit den Krankenkassen beendet. "Für unsere Mitglieder gibt es im kommenden Jahr insgesamt rund 4,5 Prozent mehr Mittel für die Patientenversorgung", sagte ihr KV-Chef, Dr. Norbert Metke. Allerdings kommt nur ein Teil allen niedergelassenen Vertragsärzte und -psychotherapeuten zugute. Ein anderer Teil sei für die Förderung einzelner Bereiche wie Drogensubstitution oder das ambulante Operieren eingeplant.
(Pressemitteilung der KV Baden-Württemberg, 19. Dezember)
Der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Prof. Rainer Richter, hat die Richtlinie zur Bedarfsplanung als "Mogelpackung" bezeichnet. "Statt zusätzliche Praxen zu schaffen, kann ab 2013 die Anzahl der Psychotherapeuten in Deutschland um über 6.000 sinken", warnte er.
(Pressemitteilung der BPtK, 20. Dezember)
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Quelle:
Newsletter KBV-Kompakt Nr. 1 vom 2. Januar 2013
Herausgeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Januar 2013