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KASSEN/941: Kurznachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 05.06.2013 (KBV)


KBV-Kompakt Nr. 23 - Kurznachrichten aus der KBV vom 5. Juni 2013

→  KBV begrüßt Beschluss zur Weiterbildungsordnung
→  Sieben Prozent mehr Ärzte erhielten Förderung zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin
→  KV Hessen legt neuen Bedarfsplan fest
→  KV Westfalen-Lippe fordert angemessene Finanzierung der ambulanten Versorgung



___Kompakt - Aus KBV und KVen___
KBV begrüßt Beschluss zur Weiterbildungsordnung

Der Vorstand der KBV hat sich positiv zum Beschluss des Deutschen Ärztetages, die Weiterbildungsordnung zu überarbeiten, geäußert. "Immer mehr Behandlungen finden mittlerweile ambulant statt. Viele Fähigkeiten und Bildungsinhalte lassen sich heute ohne die ambulanten Praxen nicht mehr vermitteln. Deshalb ist es absolut notwendig, in der Weiterbildung stärker auf sektorenübergreifende Kompetenzen zu setzen", erklärte KBV-Chef Dr. Andreas Köhler. KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann ergänzte: "Der Gesetzgeber ist jetzt aufgefordert, klarzustellen, dass der zusätzliche Aufwand der Weiterbildungsstätten durch einen Aufschlag zum Orientierungspunktwert erfolgt." Der Beschluss sieht unter anderem vor, dass Ärzte in Weiterbildung diejenigen Inhalte, die sich nur in ambulanten Einrichtungen vermitteln lassen, auch dort erwerben müssen. Die Bundesärztekammer (BÄK) hofft auf eine beschlussreife Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung beim 117. Deutschen Ärztetag 2014.

(Pressemitteilung der KBV, 31. Mai; Pressemitteilung der BÄK, 31. Mai)

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Sieben Prozent mehr Ärzte erhielten Förderung zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin

Die Zahl der im Förderprogramm zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin unterstützten Ärzte ist gestiegen. Das geht aus dem Evaluationsbericht zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin für das Jahr 2011 hervor. Im ambulanten Bereich haben im Vergleich zu 2010 knapp sieben Prozent mehr Ärzte eine Förderung erhalten (gestiegen auf 3.483 Ärzte) und im stationären Bereich über fünf Prozent mehr (gestiegen auf 2.025 Ärzte).

(Pressemitteilung der KBV, 31. Mai)

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KV Hessen legt neuen Bedarfsplan fest

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen hat im Einvernehmen mit den regionalen Krankenkassen einen neuen Bedarfsplan aufgestellt. Damit passen sie die seit 1. Januar bundesweit geltende Bedarfsplanungsrichtlinie fristgerecht an die hessischen Versorgungsverhältnisse an. Insgesamt steigt die Zahl der Planungsbereiche auf 99, allein 68 davon entfallen auf die hausärztliche Versorgung. Der Bedarfsplan liegt nun dem Hessischen Sozialministerium zur Prüfung vor.

(Pressemitteilung der KV Hessen, 3. Juni)

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KV Westfalen-Lippe fordert angemessene Finanzierung der ambulanten Versorgung

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe hat kritisiert, dass die Krankenkassen für die ambulante Versorgung der Region bundesweit das geringste Finanzvolumen zur Verfügung stellten. Diese Benachteiligung treffe Patienten und Ärzte gleichermaßen, hieß es aus der KV. Ihr zweiter Vorsitzender, Dr. Gerhard Nordmann, wolle für eine angemessene Vergütung der Vertragsärzte und -psychotherapeuten kämpfen, kündigte er an. Große Sorge bereite ihm vor allem, dass sich - wegen der geringeren Verdienstmöglichkeiten - junge Ärzte in anderen Bundesländern niederlassen könnten.

(Pressemitteilung der KV Westfalen-Lippe, 5. Juni)

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Quelle:
Newsletter KBV-Kompakt Nr. 23 vom 5. Juni 2013
Herausgeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Impressum: http://www.kbv.de/8.html
Redaktion: Dezernat Kommunikation der KBV
Telefon: 030 / 4005 - 2203, Fax: 030 / 4005 - 27 2203
E-Mail: info@kbv.de
Internet: www.kbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juni 2013