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KASSEN/946: Kurznachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 03.07.2013 (KBV)


KBV-Kompakt Nr. 27 - Kurznachrichten aus der KBV vom 3. Juli 2013

→  Bundestag beschließt Präventionsgesetz
→  KBV und Krankenkassen einigen sich auf neuen Hausarzt-EBM
→  Neue Bedarfsplanung für Bayern und Westfalen-Lippe beschlossen



___Kompakt - Aus Berlin___
Bundestag beschließt Präventionsgesetz

Der Bundestag hat ein Gesetz zur Förderung der Prävention beschlossen, um künftig mehr Menschen von und Präventionsleistungen profitieren zu lassen. Die Länder und Krankrankenkassen sind demnach verpflichtet, gemeinsam gesundheitsförderliche Konzepte zu entwickeln. Dafür stellen die Krankenkassen ab dem kommenden Jahr 280 Millionen Euro mehr zur Verfügung. "Wir wollen junge und ältere Menschen gleichermaßen dafür begeistern, möglichst gesund zu leben. Unser Augenmerk ist ganz besonders auf diejenigen gerichtet, die wir mit klassischen Präventionsangeboten der Krankenkassen nicht erreichen", sagte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Vor allem kleine und mittlere Unternehmen sollten gesundheitsfördernde Maßnahmen anbieten, appellierte der Minister. Das Gesetz fördert zudem stärker Früherkennungsprogramme und für Kinder und Gesundheitsuntersuchungen für Erwachsene, den sogenannten Check-up. In den Gesetzestext sind gleichzeitig Regelungen zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen eingegangen: Bestechung und Bestechlichkeit von Leistungserbringern sollen als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch einfließen.

(Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit, 28. Juni)

Raute

___Kompakt - Aus KBV und KVen___
KBV und Krankenkassen einigen sich auf neuen Hausarzt-EBM

Nach langen Verhandlungen haben sich die KBV und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung auf Änderungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) für Hausärzte geeinigt. Neben der Vergütung von Patientengesprächen und der Aufteilung der Versichertenpauschale in fünf Altersgruppen fließen ab dem 1. Oktober 124 Millionen Euro zusätzlich in die Betreuung bestimmter Patientengruppen, wie etwa chronisch Kranker. "Diese Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt, um eine wohnortnahe ambulante Versorgung auch in Zukunft gewährleisten zu können", betonte Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der KBV. Dr. Norbert Metke, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Baden-Württemberg, erwartet keine gravierenden finanziellen Auswirkungen in den Praxen, da lediglich eine Umverteilung von Geldern stattfinde.

(Pressemitteilung der KBV, 28. Juni; Pressemitteilung der KV Baden-Württemberg, 2. Juli)

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Neue Bedarfsplanung für Bayern und Westfalen-Lippe beschlossen

In Westfalen-Lippe gibt es seit dem 1. Juli eine neue Bedarfsplanung. Vor allem in ländlichen Regionen entstehen neue Zulassungsmöglichkeiten für Haus- und Fachärzte. Insgesamt sind in Westfalen-Lippe 176 neue Niederlassungen möglich, davon 102 Sitze für Hausärzte. In Bayern wurde ebenfalls ein neuer Bedarfsplan beschlossen. Demnach erhöht sich die Zahl der Facharzt-Sitze um 343, davon erhalten rund 250 die Psychologischen Psychotherapeuten. Um die Arztsitze besser zu verteilen, soll die Bedarfsplanung künftig statt bisher 79 nun 138 Planungsbereiche umfassen.

(Pressemitteilung der KV Westfalen-Lippe, 1. Juli; Pressemitteilung der KV Bayerns, 1. Juli)

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Quelle:
Newsletter KBV-Kompakt Nr. 27 vom 3. Juli 2013
Herausgeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Impressum: http://www.kbv.de/8.html
Redaktion: Dezernat Kommunikation der KBV
Telefon: 030 / 4005 - 2203, Fax: 030 / 4005 - 27 2203
E-Mail: info@kbv.de
Internet: www.kbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juli 2013