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KASSEN/1909: Anfrage-Generator - Was die Krankenkasse über gesetzlich Versicherte speichert (Patienterechte und Datenschutz)


Patientenrechte und Datenschutz e.V. - 28. Januar 2020

Über 600 Daten-Abfragen bei Krankenkassen in wenigen Tagen

Reges Interesse an Krankenkassen-Auskunft mit wenigen Klicks


Ein Team datenschutzbewusster Softwarespezialisten hat einen Anfrage-Generator entwickelt, mit dem gesetzlich Versicherte einfach erfahren können, was ihre Krankenkasse über sie gespeichert hat. Der Generator gestattet es, mit wenigen Klicks eine rechtskonforme Anfrage an die eigene Krankenkasse zu stellen. Er ist auf der Internetseite des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e.V. unter
http://kassenauskunft.de erreichbar.

"Seit es die ersten Berichte über den Anfrage-Generator in Online-Medien und Zeitungen gab, wurden über 600 Anfragen bei den Krankenkassen damit erstellt. Benutzer haben Mängel in unseren Fehlermeldungen gefunden, die wir sofort beseitigt haben", bemerkt Dr. Bernhard Scheffold, Vorsitzender des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e.V.. "Unser Ziel ist, damit die Selbstbestimmung von Versicherten über ihre Patientendaten zu fördern."

Der Anfrage-Generator ist Open Source, d.h. der Quelltext kann im Internet überprüft werden
(https://github.com/PhilLehmann/gesundheitsdatenbefreier). Es handelt sich um ein Wordpress-Plugin ("Gesundheitsdatenbefreier"), das auch andere Wordpress-Blogger in ihre Blogs einbinden können. "Wir sind sehr erfreut, dass sich der von uns eingeschlagene Weg als richtig herausstellt", meint Philipp Lehmann, der an der Umsetzung des Projekts maßgeblich beteiligt war. "Gerade bei Anwendungen, die mit sensiblen Daten umgehen, bietet Open Source die Chance einer öffentlichen Überprüfung des Programms. Dadurch entsteht Vertrauen zu einer Anwendung. Schon deswegen sollte es für öffentliche Stellen verpflichtend sein, den Quellcode von Software offenzulegen, die für sie erstellt wird."

Mittlerweile sind bei den ersten Benutzenden die Antworten der Krankenkassen eingegangen. "Die Antworten sind oft unvollständig und enthalten manchmal Fehldiagnosen, von denen die Versicherten nichts ahnten", berichtet der Jurist Jan Kuhlmann, der die Texte der Anwendung verfasst hat. "Die Krankenkassen sind noch nicht darauf eingestellt, Anfragen nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung zu beantworten. Wir haben den ersten Standard-Text für Versicherte veröffentlicht, die nach einer fehlerhaften Antwort am Ball bleiben wollen.

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Der Verein Patientenrechte und Datenschutz e.V. ist ein Zusammenschluss von Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen, der sich für die Wahrung der Patientenrechte im Zeitalter der Digitalisierung einsetzt.
Dazu analysieren wir die Risiken, die sich aus der elektronischen Gesundheitskarte in Verbindung mit der geplanten digitalen Vernetzung im Gesundheitswesen (sog. "Telematikinfrastruktur") sowie anderen Formen der Speicherung, Übermittlung, Verarbeitung und Verwendung sensibler Patientendaten ergeben. Hieraus entwickeln wir Ansätze zur Minimierung dieser Risiken.

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Quelle:
Patienterechte und Datenschutz e.V.
Pressemitteilung vom 28. Januar 2020
Breisacherstraße 37, 79106 Freiburg
E-Mail: kontakt@patientenrechte-datenschutz.de
Internet: www.patientenrechte-datenschutz.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Februar 2020

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