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LEITLINIE/102: Alzheimer-Demenz - Vorbericht zu Galantamin und Rivastigmin-Pflaster erschienen (idw)


Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - 25.07.2011

Alzheimer-Demenz - Vorbericht zu Galantamin und Rivastigmin-Pflaster erschienen

- Positiver Einfluss auf Denk- und Merkfähigkeit möglich
- Bei beiden Arzneistoffen gibt es aber auch Belege für Schaden


Ob Patientinnen und Patienten mit Alzheimer Demenz von Galantamin und von Rivastigmin transdermales-Pflaster profitieren können, ist derzeit Gegenstand einer Untersuchung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Am 25. Juli 2011 haben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre vorläufigen Ergebnisse vorgelegt.

Demnach gibt es bei Galantamin Belege, bei Rivastigmin-Pflaster zumindest Hinweise, dass die Arzneistoffe den Abbau kognitiver Fähigkeiten leicht verzögern können. Bei beiden liefern dieselben Studien aber auch Belege für einen möglichen Schaden, vor allem in Form von häufiger auftretender Übelkeit und Erbrechen sowie von Hautirritationen bei Rivastigmin-Pflaster. Für wichtige andere Therapieaspekte wie etwa die Lebensqualität der Patientinnen und Patienten oder die Notwendigkeit einer vollstationären Pflege gibt es derzeit keine Daten. Zu diesem Vorbericht können interessierte Personen und Institutionen bis zum 22. August 2011 schriftliche Stellungnahmen abgeben.

Analyse ergänzt Nutzenbewertung der Cholinesterasehemmer von 2007

Bereits 2007 hatte das IQWiG eine Nutzenbewertung der zur Gruppe der Cholinesterasehemmer gehörenden Wirkstoffe Donezepil, Galantamin und Rivastigmin vorgelegt. Eine Aktualisierungsrecherche von 2009 ergab, dass es zu Galantamin inzwischen weitere, zum Teil unveröffentlichte Studiendaten gibt und Rivastigmin nicht mehr nur als Tablette, sondern seit 2007 auch als Pflaster zur Verfügung steht. Da dieser Umstand auch Einfluss auf die Aussagen der ersten Nutzenbewertung von 2007 haben könnte, beauftragte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das IQWiG den Nutzen von Galantamin erneut und von Rivastigmin-Pflaster erstmalig zu untersuchen.

Kein Nutzenbeleg für Galantamin bei Alltagskompetenz

Was Fähigkeiten den Alltag zu bewältigen und begleitende psychopathologische Symptome wie etwa Unruhe oder depressive Verstimmung betrifft, stellten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zwar Unterschiede zwischen den Behandlungsgruppen fest, konnten diese jedoch nicht als Beleg oder Hinweis für einen Nutzen werten. Denn diese Unterschiede waren so klein, dass zweifelhaft ist, ob Betroffene oder Angehörige sie überhaupt als Vorteil wahrnehmen können.

Wie die Auswertung zeigt, gibt es aber auch unter Einbeziehung der neueren Studien Belege, dass Galantamin bei Patientinnen mit leichter bis mittelschwerer Alzheimer Demenz zumindest bei einer höheren Dosis die Denk- und Merkfähigkeit positiv beeinflussen kann.

Häufigere Studienabbrüche bei Galantamin

Die Studien lieferten auch Belege für einen Schaden: Patientinnen und Patienten, die Galantamin einnahmen, litten häufiger unter Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall als diejenigen, die ein Scheinmedikament erhielten. Zudem brachen sie die Studie häufiger wegen unerwünschter Nebenwirkungen ab. Diese Befunde gelten für einen Behandlungszeitraum von bis zu 6 Monaten.

Bislang gibt es nur eine einzige Langzeitstudie zu Galantamin. Sie untersuchte, ob bei Patientinnen und Patienten, die 12 Monate mit Galantamin behandelt worden waren und auf diese Therapie ansprachen, eine über diese 12 Monate hinausgehende Galantamin-Therapie sinnvoll ist. Diese Studie konnte jedoch nicht zeigen, dass diese Weiterbehandlung einen Nutzen hat.

Hinweis auf Nutzen von Rivastigmin-Pflaster nur bei relativ jungen Patienten

Rivastigmin-Pflaster ist seit 2007 in Deutschland zugelassen und wird in zwei Dosierungen (5cm² und 10cm²) angeboten. Im Unterschied zur Tablette muss das Pflaster nicht zweimal, sondern nur einmal täglich angewendet werden.

Für den Nutzen der neuen Applikationsform fanden die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in den Studien keine Belege - und zwar weder für die kognitiven noch für die alltagspraktischen Fähigkeiten. Im Vergleich zu einem Scheinmedikament zeigte sich lediglich in der höheren Dosierung (10 cm²) bei Patientinnen und Patienten unter 75 Jahren ein Unterschied bei der Kognition, den das IQWiG als Hinweis auf einen Nutzen wertet. Dass das IQWiG keinen Beleg, sondern nur einen Hinweis sieht, liegt vor allem an einer der hier maßgeblichen Studien. Denn in ihr wurden die Daten nicht so berichtet, dass die Ergebnisse wirklich belastbar sind.

Hautirritationen bei Rivastigmin-Pflaster häufiger

Rivastigmin-Pflaster hat aber auch ein Schadenspotenzial: Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler fanden bei der niedrigeren Dosierung in den Studien dafür Hinweise, bei der höheren Belege. Neben Übelkeit und Erbrechen, die beim 10-cm²-Pflaster häufiger auftreten, lösen beide Dosierungen zudem vermehrt Hautirritationen aus.

Aus der einzigen Studie, die die beiden Applikationsformen von Rivastigmin direkt vergleicht, ist nicht erkennbar, dass das Pflaster der Tablette über- oder unterlegen ist.

All diese Befunde zu Rivastigmin gelten nur für einen Behandlungszeitraum von 24 Wochen. Denn Langzeitstudien gibt es bislang nicht.

Knapp die Hälfte der Studiendaten ist noch immer unpubliziert

Die beiden Hersteller-Firmen, Janssen-Cilag und Novartis, lieferten sämtliche angeforderten Studiendaten, so dass die Ergebnisse aller 5 vom IQWiG neu identifizierten Studien in die Bewertung einfließen konnten. Denn die Daten von insgesamt 48% der Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Studien waren bislang nicht öffentlich zugänglich. "Das zeigt erneut, wie wichtig eine Publikationspflicht für alle klinischen Studien ist", kommentiert IQWiG-Leiter Jürgen Windeler. "Nur weil die beiden Firmen bei diesem Bericht kooperationsbereit waren, konnten wir die Wirkstoffe auf einer vollständigen Datenbasis bewerten."

Zum Ablauf der Berichtserstellung

Zu diesem Vorbericht können bis zum 22. August 2011 Stellungnahmen abgegeben werden. Den vorläufigen Berichtsplan für dieses Projekt hatte das IQWiG im April 2010 vorgelegt und um Stellungnahmen gebeten. Diese wurden zusammen mit einer Würdigung und dem überarbeiteten Berichtsplan im August 2010 publiziert. Stellungnahmen zu dem jetzt veröffentlichten Vorbericht werden nach Ablauf der Frist gesichtet. Sofern die Stellungnahmen Fragen offen lassen, werden die Stellungnehmenden zu einer mündlichen Erörterung eingeladen. Danach wird der Vorbericht überarbeitet und als Abschlussbericht an den Auftraggeber G-BA weitergeleitet.


Weitere Informationen finden Sie unter
https://www.iqwig.de/a09-05-cholinesterasehemmer-bei-alzheimer-demenz.986.html?tid=1258&phlex_override_command=element
(zum Vorbericht)

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung:
http://idw-online.de/de/institution906


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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
Dr. Anna-Sabine Ernst, 25.07.2011
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juli 2011