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MELDUNG/023: Gesundheitsreform - Regierung darf nicht gegen Willen der Bevölkerung handeln (SoVD)


Sozialverband Deutschland - 24. Februar 2010

Gesundheitsreform: Bundesregierung darf nicht gegen den Willen der Bevölkerung handeln


Zur neu gebildeten Regierungskommission für die geplante Gesundheitsreform erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Die von der Bundesregierung angestrebte Gesundheitsreform darf nicht hinter verschlossenen Türen diskutiert werden. Vielmehr ist es notwendig, eine breite gesellschaftliche Debatte darüber zu führen, wie die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland zukunftsfest gestaltet werden kann. Aktuelle Studien zeigen, dass eine Mehrheit der Bürger die gesetzliche Krankenversicherung beibehalten und stärken will. Diesem Willen muss die vom Bundeskabinett eingesetzte Kommission Rechnung tragen - sie darf nicht gegen den klaren Willen der Bevölkerung handeln.

Der SoVD appelliert an die Mitglieder der Regierungskommission, Vorschläge für eine Gesundheitsreform auszuarbeiten, die diesen Namen auch wirklich verdient. Dazu gehört, dass der Leistungskatalog wieder alle medizinisch notwendigen Leistungen enthält. Zudem lehnt der SoVD jede Art der Kopfprämie ab. Die gesetzliche Krankenversicherung darf nicht unter das Wettbewerbsrecht gestellt werden. Ziel muss es sein, eine weitere Aushöhlung des Solidarprinzips zu verhindern und zusätzlichen Belastungen der Versicherten vorzubeugen.

Der SoVD fordert die Bundesregierung dazu auf, die in der gesetzlichen Krankenversicherung geltenden Prinzipien der Solidarität und Sachleistung zu stärken und auszubauen. Zudem muss die paritätische Finanzierung wieder hergestellt werden.

Wir werden die Arbeit der Regierungskommission genau verfolgen und uns mit ganzer Kraft gegen Versuche zur Wehr setzen, die darauf abzielen, die Solidarität im Gesundheitswesen zu zerstören.

V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs


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Quelle:
Pressemitteilung Nr.: 8 / 2010, 24. Februar 2010
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Februar 2010