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MELDUNG/162: Versicherungslücke für privat krankenversicherte Hartz IV-Bezieher schließen! (SoVD)


Sozialverband Deutschland - 18. Januar 2011

Hartz IV: SoVD fordert zügige Schließung der Versicherungslücke für privat Krankenversicherte


Zur heutigen Entscheidung des Bundessozialgerichtes zur vollständigen Beitragsleistung für privat krankenversicherte Hartz IV-Bezieher erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Die Entscheidung bestätigt den vom SoVD wiederholt angemahnten dringenden Handlungsbedarf zur Schließung der Versicherungslücke privat krankenversicherter Hartz IV-Bezieher. Hiernach müssen den Betroffenen die Kosten einer privaten Basis-Versicherung voll erstattet werden.

Die Bundesregierung muss das Urteil jetzt rasch umsetzen und für einen klaren gesetzlichen Rahmen sorgen, um die Vorgaben der Richter zu erfüllen. Dann kann auch die zum Teil dramatische Situation, in der sich die Betroffenen aufgrund der stetig wachsenden Beitragsschuld befinden, wirksam entschärft werden. Dabei muss der Gesetzgeber sicherstellen, dass sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung gleiche, möglichst ausgabendeckende Beiträge erhalten.

Der SoVD fordert die Bundesregierung auf, die Beitragshöhe für die private Krankenversicherung bei Hartz IV-Bezug umgehend an die Höhe des Beitrags für die gesetzliche Krankenversicherung zu koppeln.

V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs


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Quelle:
Pressemitteilung Nr.: 01 / 2011, 18. Januar 2011
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Januar 2011