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MELDUNG/574: Forderung nach uneingeschränktem Zugang zur medizinischen Versorgung für Asylbewerber (IPPNW)


IPPNW - Berlin, den 22. Juli 2014

Uneingeschränkten Zugang zur medizinischen Versorgung gewähren

Referentenentwurf des Asylbewerberleistungsgesetzes



Ärztinnen und Ärzte der IPPNW sehen den Entwurf des Asylbewerberleistungsgesetzes mit Sorge und haben Arbeitsministerin Andrea Nahles in einem Brief aufgefordert, den Gesetzestext nochmals kritisch zu überarbeiten. Nach Einschätzung der IPPNW würde das Gesetz in der jetzigen Form keinen Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht haben und die Aufnahmerichtlinie der EU nicht umsetzen. "Die Gesetzesänderungen verhindern nicht, dass Asylbewerber in Deutschland Gefahr laufen, bürokratisch bedingten Schaden an ihrer Gesundheit zu nehmen", so die IPPNW-Ärztin Dr. Gisela Penteker.

Die Ärzte kritisieren zudem, dass die Forderungen des 117. Deutschen Ärztetages in dem Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt würden. Der Zugang zur medizinischen Versorgung für Asylbewerber bleibe eingeschränkt und werde wie bisher von fachfremden Mitarbeitern der Wohnheime und Sozialämter geregelt, die die Berechtigungsscheine ausstellen. Das führe im Einzelfall immer wieder zu Verzögerungen, die in der Vergangenheit auch zu Todesfällen und bleibenden Schäden geführt hätten. In den Arztpraxen resultiere daraus Stigmatisierung und manchmal auch Abweisung aufgrund des bürokratischen Aufwands und der Unsicherheit, welche Leistungen am Ende vergütet werden. "Die Begrenzung auf "akute und schmerzhafte Erkrankungen und Schwangerschaft" führt dazu, dass Vorsorge und die Prävention von Folgeerkrankungen bei chronisch Kranken auf der Strecke bleiben. Das widerspricht unserem medizinischen Verständnis von Gesundheitsversorgung und führt zu hohen Folgekosten und irreparablen Schäden bei den Patienten", heißt es in dem Schreiben an Nahles.

Auch die Zentrale Ethikkommission der Bundesärztekammer (ZEKO) hat diese Probleme erkannt und im Mai 2013 eine eindeutige Stellungnahme dazu abgegeben. Die ZEKO fordert unter anderem, bürokratische Hürden, die kranken Personen den Zugang zu den ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehenden Behandlungen erschweren oder unmöglich machen, zu beseitigen. Die individuelle Entscheidung über die Notwendigkeit einer ärztlichen Behandlung müsse beim Arzt verbleiben. Insbesondere sei sicherzustellen, dass alle Kinder von nicht oder nicht ausreichend krankenversicherten Migranten die notwendigen Vorsorgemaßnahmen und Behandlungen erhalten.

Seit 1992 gibt es das Bremer Modell zur Gesundheitsversorgung Asylsuchender, das sich in vielfacher Hinsicht bewährt hat und in die Neufassung des Asylbewerberleistungsgesetzes aufgenommen werden sollte. Unter anderem erhalten die Asylbewerber dort von Anfang an eine Versichertenkarte einer Krankenkasse, die mit den Sozialämtern abrechnet. Die gewährten Leistungen entsprechen denen der gesetzlichen Krankenversicherung, deren Maßstab "das medizinisch Notwendige" ist. Die Ausgabe von Krankenversichertenkarten hat in Bremen, Hamburg und Rostock nicht zu erhöhten Kosten geführt, sondern zu größerer Sicherheit für Behandler und Patienten.

Sie finden den Brief an Ministerin Andrea Nahles unter
www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Soziale_Verantwortung/Asylbewerberleistungsgesetz21_07_2014.pdf,
die Stellungnahme der Ethikkommission der Bundesärztekammer können Sie hier herunterladen
www.aerzteblatt.de/archiv/138061/Stellungnahme-der-Zentralen-Kommission-zur-Wahrung-ethischer-Grundsaetze-in-der-Medizin-und-ihren-Grenzgebieten-%28Zentrale-Ethikkommission%29-bei-der-Bundesaerztekammer-Versorgung-von-nicht-regulaer-kran

Die Beschlüsse des 117. Ärztetages finden Sie unter
www.bundesaerztekammer.de/downloads/117DAETBeschlussprotokoll20140613.pdf

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Quelle:
Presseinformation der IPPNW - Deutsche Sektion der
Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges
IPPNW-Pressemitteilung vom 22.07.2014
Körtestr. 10, 10967 Berlin
Sven Hessmann, Pressereferent
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Juli 2014