Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) - 11. Juni 2015
Versorgungsstärkungsgesetz: Stolperfalle beim Krankengeld entschärft
Zukünftig werden weniger Patienten ihren Anspruch auf Krankengeld wegen formaler Fehler verlieren. Nach dem heute im Bundestag verabschiedeten "Versorgungsstärkungsgesetz" reicht es dann, dass der Arzt eine Folgekrankschreibung erst ab dem nächsten Werktag ausstellt. Bisher mussten sich die alte und neue Krankschreibung zwingend um einen Tag überlappen. Sonst entstand eine "Anspruchslücke" und die Krankenkasse konnte die Zahlung des Krankengeldes gänzlich einstellen. Die Neuregelung soll im Sommer dieses Jahres in Kraft treten.
Dazu Stephanie Jahn, Geschäftsführerin der Unabhängigen Patientenberatung
Deutschland (UPD):
"Mit dem neuen Gesetz ist eine große Stolperfalle beim Krankengeld
entschärft. In unseren jährlichen Berichten an den Patientenbeauftragten der
Bundesregierung hatten wir auf dieses folgenschwere Problem hingewiesen. Denn
viele Patienten und Ärzte kannten die komplizierte Regelung schlichtweg nicht
und das mit fatalen Auswirkungen: Ohne wieder fit für den Job zu sein,
bekamen die Betroffenen kein Geld mehr von der Kasse und mussten sich Sorgen
um ihre finanzielle Existenz machen.
Gleichwohl gilt auch nach der Gesetzesänderung, dass die Krankschreibung
lückenlos sein muss. Krankengeld-Empfänger müssen also spätestens am ersten
Tag nach ihrer bisherigen Krankschreibung zum Arzt gehen und sich die
Folgekrankschreibung holen. Auch wichtig: Der Arzt kann nicht rückwirkend
krankschreiben, um eine entstandene Anspruchslücke aufzuheben."
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät seit 2006 per Gesetz kostenfrei, neutral und unabhängig zu allen Gesundheitsfragen - vor Ort in 21 Städten, schriftlich über eine gesicherte Onlineberatung (www.patientenberatung.de) sowie am gebührenfreien* Beratungstelefon in drei Sprachen und speziell zu Arzneimittelfragen:
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Die UPD unterstützt Patientinnen und Patienten in
gesundheitlich-medizinischen, rechtlichen und psychosozialen Fragen.
Hierbei handelt sie im gesetzlichen Auftrag nach § 65b
Sozialgesetzbuch V. Ziel ist es, die Patientenorientierung im
Gesundheitswesen zu stärken und Problemlagen im Gesundheitssystem
aufzuzeigen. Neben der Beratung berichtet die UPD daher einmal
jährlich über die Erkenntnisse ihrer Arbeit an den Beauftragten der
Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten.
Finanziert wird die UPD durch den Spitzenverband Bund der
Krankenkassen, der per Gesetz keinen Einfluss auf den Inhalt oder den
Umfang der Beratungstätigkeit nehmen darf. Für die muttersprachliche
Beratung in Russisch und Türkisch existiert eine gesonderte Förderung
durch den Verband der Privaten Krankenversicherung.
*
Quelle:
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD gGmbH
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Internet: www.patientenberatung.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juni 2015
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