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MELDUNG/774: Protestaktionen anlässlich der ersten Lesung des Psychiatrie-Finanzierungsgesetzes (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 22. September 2016

Aktionstag in psychiatrischen Kliniken und Fachabteilungen:
ver.di fordert verbindliche, umfassende und bedarfsgerechte Personalvorgaben


Anlässlich der ersten Lesung des Psychiatrie-Finanzierungsgesetzes ("PsychVVG") am 22. September 2016 wird die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bundesweite Protestaktionen in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern und Fachabteilungen durchführen. Ziel sei es, die breite Unterstützung für die Forderung nach verbindlichen, umfassenden und bedarfsgerechten Personalvorgaben mit gesicherter Finanzierung deutlich zu machen. Unter dem Motto "PsychVVG - Das muss noch besser werden!" beteiligen sich bundesweit mehr als 70 Einrichtungen an der ver.di-Aktion.

Gegenüber dem bisher vorgesehenen PEPP-System gebe es Fortschritte. Besonders begrüßt ver.di das Bekenntnis zu einer verbindlichen Personalmindestausstattung in der stationären psychiatrischen Versorgung auch nach 2020. Allerdings enthalte der Entwurf noch Schwachstellen, so dass die Verbesserungen in der Praxis ins Leere laufen würden, betont Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand: "Geld, das für Personalstellen vorgesehen ist, muss tatsächlich für Personal eingesetzt werden. Eine gute Versorgung psychisch Kranker kann es nur mit einer bedarfsgerechten Personalausstattung geben", so Bühler.

Dazu müssten die Krankenkassen die Einhaltung der verbindlichen Personalvorgaben überprüfen können. Dies sei im vorliegenden Gesetzentwurf nur unzureichend geregelt. Schlupflöcher zum Unterlaufen gesetzlicher Regelungen oder eine Verschlechterung der bestehenden Personalverordnung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der neue Personalmindestvorgaben entwickeln soll, dürfe es nicht geben, so Bühler. Der Gesetzentwurf müsse daher wesentlich konkreter gute Standards für künftige neue Personalmindestvorgaben vorschreiben. Nicht zuletzt müsse die Refinanzierung des erforderlichen Personals durch die Kostenträger verbindlich gesichert sein.

Das Psych-VVG war auf Druck zahlreicher Fachverbände, ver.di und der kritischen Öffentlichkeit in diesem Jahr vom Bundesgesundheitsministerium auf den Weg gebracht worden, um der breiten Kritik an der Einführung des pauschalierenden Entgeltsystems in der Psychiatrie und Psychosomatik Rechnung zu tragen. Mit dem Gesetz werden die Psychiatriefinanzierung und Qualitätsvorgaben für stationäre psychiatrische Behandlung teilweise neu geregelt sowie ein sogenanntes Hometreatment, die stationsäquivalente Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen im häuslichen Umfeld, eingeführt. Das Gesetz soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten.

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Quelle:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Presseinformation vom 22. September 2016
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
E-Mail: pressestelle@verdi.de
Internet: www.verdi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. September 2016

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