Schattenblick → INFOPOOL → MEDIZIN → GESUNDHEITSWESEN


RECHT/558: Risiko Gesundheitsangaben - Wie falsche Abrechnungen von Ärzten Probleme mit der Versicherung bereiten können (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 16. März 2015

Ressort: Ratgeber / Service / Recht

Risiko Gesundheitsangaben: Wie falsche Abrechnungen von Ärzten Probleme mit der Versicherung bereiten können


Berlin (DAV). Viele Versicherer verlangen beim Abschluss eines Vertrages Angaben zur Gesundheit. Diese Angaben müssen korrekt gemacht werden, sonst läuft man Gefahr, im Versicherungsfall keine Leistungen zu erhalten, warnt die Deutsche Anwaltauskunft. In vielen Arztpraxen kommt es zuweilen zu falschen Leistungsabrechnungen, von denen die Patienten nichts ahnen.

Die Deutsche Anwaltauskunft rät deshalb, vor Ausfüllen des Fragebogens des Versicherers die Behandlungsdaten anzufordern. "Diese Abgaben erhalten Patienten von ihrer Krankenversicherung sowie von den Arztpraxen", erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Mögliche Fehler können dann noch korrigiert werden. Erst nach Klärung aller Behandlungsdaten sollten die Angaben zum Gesundheitszustand an die Versicherung versendet werden.

Weitere Informationen über Versicherungsverträge sowie die rechtlichen Bedingungen finden Sie in einem Filmbeitrag bei der Deutschen Anwaltauskunft.

Das Onlinemagazin der Deutschen Anwaltauskunft informiert Verbraucher über rechtliche Themen und gibt praktische Tipps. Dabei setzt die Redaktion nicht allein auf Textbeiträge. Durch einen Medienmix von Onlinetexten, Podcasts und Filmbeiträgen haben die Nutzer vielfältige Möglichkeiten, sich zu informieren.

www.anwaltauskunft.de/magazin

*

Quelle:
Pressemitteilung Nr. 12/15 vom 16. März 2015
Deutsche Anwaltauskunft
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
PR-Referat
Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel.: 0 30/72 61 52 - 129
Sekretariat:
Manja Jungnickel, Tel.: 0 30/72 61 52 - 139
Katrin Schläfke, Tel.: 0 30/72 61 52 - 149
Fax: 0 30/72 61 52 - 193
E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. März 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang