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STELLUNGNAHME/091: Pflegestärkungsgesetz II - Demenzkranke werden besser berücksichtigt (DAlzG)


Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz - 14.08.2015

Bundeskabinett beschließt Pflegestärkungsgesetz II

Deutsche Alzheimer Gesellschaft begrüßt bessere Berücksichtigung Demenzkranker


Berlin, 12.08.2015. Auf wesentliche Verbesserungen für pflegebedürftige Demenzkranke und ihre Familien lässt das Zweite Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) hoffen, das am 12. August 2015 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) begrüßt diese Pflegereform als wichtigen Schritt zu größerer Gerechtigkeit für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen.

"Nach vielen Jahren des Herumdokterns, ist dies endlich eine Pflegereform, die ihren Namen verdient", sagte dazu Sabine Jansen, Geschäftsführerin der Deutschen Alzheimer Gesellschaft | Selbsthilfe Demenz.

Mit der Neudefinition der Pflegebedürftigkeit wird künftig nicht nur körperlicher Pflegebedarf berücksichtigt, sondern auch "kognitive und kommunikative Fähigkeiten" sowie "Verhaltensweisen und psychische Problemlagen" und damit der spezielle Bedarf von Menschen mit Demenz. Da sie sich schwer orientieren können, vieles nicht verstehen, sich häufig auch sprachlich nur schwer ausdrücken können, brauchen sie geduldige Begleitung und eine Kommunikation, die bestärkt und Sicherheit gibt. Mit dieser Unterstützung kann ihre Selbstständigkeit, etwa bei der Körperpflege und beim Essen gefördert und erhalten und ein erhöhter Pflegebedarf vermieden werden.

Dazu Sabine Jansen: "Hiermit wird endlich eine Gerechtigkeitslücke geschlossen. Gerade bei der Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz besteht Pflege nicht nur aus Körperpflege, Ernährung und Mobilität, was die vielen Angehörigen, die zwei Drittel der 1,5 Millionen Demenzkranken in Deutschland - oft rund um die Uhr - betreuen, bestätigen können. Sie haben bisher oft darum kämpfen müssen wenigstens die Pflegestufe 1 zu bekommen."


LITERATURHINWEIS

Deutsche Alzheimer Gesellschaft, Leitfaden zur Pflegeversicherung. Antragstellung, Begutachtung, Widerspruchsverfahren, Leistungen, 2015, 176 Seiten, 6 Euro. Bestellungen: siehe Kontaktdaten oder im Online-Shop (Link:
https://www.deutsche-alzheimer.de/index.php?id=58 )


Hintergrundinformationen:

Heute leben in Deutschland etwa 1,5 Millionen Menschen mit Demenzerkrankungen. Ungefähr zwei Drittel davon leiden an der Alzheimer-Demenz. Ihre Zahl wird bis 2050 auf 3 Millionen steigen, sofern kein Durchbruch in der Therapie gelingt.


Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz ist der Bundesverband von derzeit 139 regionalen Alzheimer-Gesellschaften, Angehörigengruppen und Landesverbänden. Sie nimmt zentrale Aufgaben wahr, gibt zahlreiche Broschüren heraus, organisiert Tagungen und Kongresse und unterhält das bundesweite Alzheimer-Telefon mit der Service-Nummer 01803 - 171017 (9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz) oder 030 / 259 37 95-14 (Festnetztarif).

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Quelle:
Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
Pressemitteilung vom 14.08.2015
Friedrichstraße 236, 10696 Berlin
Telefon: 030 / 259 37 95 - 0, Fax: 030 / 259 37 95-29
E-Mail: info@deutsche-alzheimer.de
Internet: www.deutsche-alzheimer.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. August 2015

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