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STELLUNGNAHME/092: Zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) (Verband der Ersatzkassen)


Verband der Ersatzkassen e. V. - 12. August 2015

vdek zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

Reform wird Situation Demenzkranker verbessern / Regelung zur Anpassung der Leistungsbeträge überarbeiten


Berlin - "Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) ist ein entscheidender Beitrag zu mehr Gerechtigkeit in der Pflegeversicherung. Die Reform wird die Situation von demenzerkrankten Pflegebedürftigen erheblich verbessern", erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses. Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit einem neuen Begutachtungsverfahren für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) sowie die Ablösung der drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade seien die wichtigsten pflegepolitischen Maßnahmen seit vielen Jahren. Gut sei insbesondere auch, dass die Regierung sich vorgenommen habe, durch die Reform niemanden schlechter zu stellen als bisher, so Elsner.

Um die Pflege nachhaltig zu gestalten, schlug Elsner vor, die Regelungen zur Anpassung der Leistungsbeträge zu überarbeiten. "Es bietet sich an, bei der Dynamisierung der Leistungen einen gesetzlich geregelten Automatismus einzuführen. Angesichts steigender Preise und Lebenshaltungskosten können die Leistungsbeträge auf diese Weise am besten vor einer schleichenden Entwertung geschützt werden. Wir schlagen vor, die Anpassung der Leistungsbeträge gesetzlich an eine wirtschaftliche Kenngröße zu koppeln. Diese regelhafte Überprüfung findet auch in der Rentenversicherung statt."

Die vdek-Vorstandsvorsitzende begrüßte, dass der neue Qualitätsausschuss ein Nachfolgemodell für die Pflegenoten erarbeiten soll. "Die Pflegenoten müssen aussagekräftiger werden, eine Überarbeitung ist daher dringend geboten", unterstrich Elsner. Richtig sei es aber, das bestehende Notensystem vorerst weiterzuführen. "Eine gewisse Orientierung ist deutlich besser als gar keine", betonte Elsner.


Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 26 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

- Techniker Krankenkasse (TK)
- BARMER GEK
- DAK-Gesundheit
- Kaufmännische Krankenkasse - KKH
- HEK - Hanseatische Krankenkasse
- Handelskrankenkasse (hkk)
* (sortiert nach Mitgliederstärke)

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist die Nachfolgeorganisation des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK), der am 20. Mai 1912 unter dem Namen "Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)" in Eisenach gegründet wurde. In der vdek-Zentrale in Berlin sind rund 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 300 sowie weiteren 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.

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Quelle:
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Pressemitteilung vom 12. August 2015
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Telefon: 0 30 / 2 69 31-0, Fax: 0 30 / 2 69 31-2900
E-Mail: www.info@vdek.com
Internet: www.vdek.com


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. August 2015

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