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STELLUNGNAHME/146: Hilfsmittelverbände vereinbaren Forderungskatalog zur besseren Dekubitus-Versorgung (BVMed)


Gemeinsame Pressemeldung - 13. Januar 2017
Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT)
Bundesverband Medizintechnologie (BVMed)
EGROH
Fachvereinigung Medizinprodukte (fmp)
Reha-Service-Ring (RSR)
rehaVital
Sanitätshaus Aktuell

Hilfsmittelverbände vereinbaren Forderungskatalog zur besseren Dekubitus-Versorgung


Berlin | Einen erheblichen Qualitätsverfall bei Produkten und Dienstleistungen in der Dekubitusversorgung kritisieren sieben Hilfsmittelverbände in einem gemeinsamen Positionspapier. Die Fehlentwicklungen in der Dekubitusversorgung führen zu dramatischen Kostenanstiegen durch unnötig entstandene Druckgeschwüre, so der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT), der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed), die EGROH, die Fachvereinigung Medizinprodukte (fmp), Reha-Service-Ring (RSR), rehaVital sowie Sanitätshaus Aktuell. Die Verbände vereinbarten einen Forderungskatalog. Dazu gehören Verbesserungen im Hilfsmittelverzeichnis und ein Ausschluss von Ausschreibungen im Dekubitusbereich. Das gemeinsame Positionspapier "Dramatischer Kostenanstieg durch Fehlentwicklungen in der Dekubitusversorgung" kann unter www.bvmed.de/dekubitus
(https://www.bvmed.de/download/positionspapier-antidekubitusversorgungdezember-2016)
abgerufen werden.

Unter Dekubitus versteht man ein Druckgeschwür, das entsteht, wenn ständiger Druck auf bestimmte Hautareale deren Versorgung mit sauerstoffreichem Blut verhindert. Druckgeschwüre zählen zu den chronischen Wunden. 460.000 Menschen in Deutschland erleiden jährlich ein oder mehrere Dekubitalgeschwüre. Dies entspricht einem Zuwachs von fast 50 Prozent gegenüber 2007, obwohl die Anzahl der Risikopatienten nur um 22 Prozent gestiegen ist.

Das Wissen, wie ein Dekubitus vermieden werden kann, sei vorhanden, stellen die Verbände fest: "95 Prozent der Druckgeschwüre gelten als vermeidbar." Die in den letzten zehn Jahren um 70 Prozent gesenkten Erstattungspreise würden aber eine adäquate Versorgung der Risikopatienten verhindern. "Aktuelle Erstattungspreise für die Versorgung mit Antidekubitushilfsmitteln liegen weit unter den Anschaffungspreisen einer haushaltsüblichen Matratze", heißt es in dem Positionspapier.

Ein Dekubitus gehe in der Regel mit enormem physischem und psychischem Leid für Betroffene und Angehörige einher. Druckgeschwüre beeinträchtigten die Gesundheit und Lebensqualität der Betroffenen erheblich. Sie führen zu Mobilitätsverlust, Behinderungen und im schlimmsten Fall zum Tod. "Deshalb ist es an der Zeit, dass das Thema stärker in die Öffentlichkeit getragen wird und die Fehlentwicklungen in der Dekubitusversorgung abgestellt werden", so BVMed-Hilfsmittelexpertin Daniela Piossek.

Das aktuelle Hilfsmittelverzeichnis werde dem Versorgungsbedarf dabei nicht gerecht. Zentrales Defizit sei, dass der GKV-Spitzenverband von den Herstellern für die Eingruppierung seiner Produkte Leistungsangaben zur Eignung der Hilfsmittel für Dekubitusgrade fordere. Es gebe aber keinen Zusammenhang zwischen Dekubitusgrad und den Materialeigenschaften eines Antidekubitussystems. "Dekubitusgefährdete Menschen werden hierdurch in Deutschland auf falschen Informationsgrundlagen und dadurch mit erheblichen Risiken für ihre Gesundheit versorgt", so die Verbände.

Zu den Forderungen der Hilfsmittelverbände gehören unter anderem:

  • Schaffung geeigneter Bewertungskriterien zur Aufnahme von Antidekubitussystemen in das Hilfsmittelverzeichnis und einer sinnvollen Struktur/Zuordnung als Grundlage für eine differenzierte Versorgung;
  • Abschaffung des Missbrauchs der Dekubitusgrade als Hauptkriterium zur Auswahl der Hilfsmittel;
  • volle Berücksichtigung der Prozesskosten der Dekubitusversorgung in den Verträgen;
  • Gemeinsame Definition von Bewertungskriterien, Neugliederung und Dienstleistungsstandards für die Versorgung mit Antidekubitushilfsmitteln durch GKV-Spitzenverband, Wissenschaft, Fachexperten und Verbände sowie deren verbindliche Aufnahme in Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern;
  • Ausschluss von Ausschreibungen nach § 127 (1) SGB V für die Produktgruppe 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus.


Weitere Informationen zum Thema können unter www.bvmed.de/dekubitus (https://www.bvmed.de/de/versorgung/hilfsmittel/dekubitus) abgerufen werden.

Pressetext online unter:
https://www.bvmed.de/hilfsmittelverbaende-vereinbaren-forderungskatalog-zur-besseren-dekubitus-versorgung

• Der BVMed vertritt als Wirtschaftsverband rund 230 Industrie- und Handelsunternehmen der Medizintechnologiebranche. Im BVMed sind u. a. die 20 weltweit größten Medizinproduktehersteller im Verbrauchsgüterbereich organisiert. Die Medizinprodukteindustrie beschäftigt in Deutschland über 195.000 Menschen und investiert rund 9 Prozent ihres Umsatzes in die Forschung und Entwicklung neuer Produkte und Verfahren.

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Quelle:
BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V.
Pressemeldung vom 13. Januar 2017
V.i.S.d.P.: Manfred Beeres M.A.
Leiter Kommunikation/Presse
BVMed - Bundesverband Medizintechnologie
Reinhardtstr. 29 b, 10117 Berlin
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Fax: +49 (0)30 246 255-99
E-Mail: beeres@bvmed.de
Internet: http://www.bvmed.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Januar 2017

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