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STELLUNGNAHME/189: Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz - Verbesserungen für Pflegebedürftige und Pflegende (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 9. November 2018

Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz

Caritas begrüßt Verbesserungen für Pflegebedürftige und Pflegende


Berlin, 09. November 2018. "Das Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Pflegesituation in Deutschland", sagt Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes (PpSG) im Deutschen Bundestag.

Insbesondere die Tatsache, dass auch in der häuslichen Krankenpflege von nun an Tariflöhne durch die Kassen refinanziert werden, sei ein wichtiger Meilenstein. "Qualifizierte Arbeit für pflegebedürftige Menschen braucht gute Löhne - im Altenheim, im Krankenhaus und auch in der ambulanten Pflege. Wir wissen aus unseren ambulanten Pflegediensten, die bei Wind und Wetter zu den pflegebedürftigen Menschen unterwegs sind, welch hohes Engagement die Frauen und Männer erbringen", so Neher. Eine gute Personalausstattung der Pflegedienste sei die Voraussetzung dafür, dass Menschen so lange wie möglich Zuhause betreut werden können.

Der Deutsche Caritasverband (DCV) begrüßt die im Gesetz vorgesehenen Verbesserungen in der Personalausstattung. "Die 13.000 neuen Stellen in Pflegeheimen reichen zwar bei weitem nicht aus, um den gravierenden Fachkräftemangel zu beseitigen", sagt Neher. Aber es sei ein erster wichtiger Schritt. Entscheidend dabei sei, dass die damit verbundenen Mehrkosten nicht zu Lasten der pflegebedürftigen Menschen gehen. Die zumindest anteilige Finanzierung dieser Kosten für die medizinische Behandlungspflege aus der Krankenversicherung sei eine fundamentale Weichenstellung in die richtige Richtung.

Ein weiterer wichtiger Pluspunkt für die Versicherten sei die Entbürokratisierung der Krankenfahrten in die Haus- oder Facharztpraxis. Die Fahrt zum Arzt muss nun für pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 3 und für Menschen mit Behinderung nicht mehr gesondert von der Krankenkasse genehmigt werden.

Kritisch sieht der DCV, dass Auszubildende in der Altenhilfe weiterhin auf den Personalschlüssel angerechnet werden. Die Altenhilfe dürfe hierbei nicht gegenüber den Krankenhäusern schlechter gestellt werden. Problematisch ist zudem, dass ausschließlich Maßnahmen zur Refinanzierung von Pflegekräften in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vorgesehen sind. "Rehakliniken werden im Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz nicht berücksichtigt. Aber auch für Rehabilitationseinrichtungen muss die Refinanzierung von Tarifsteigerungen beziehungsweise die Refinanzierung der Pflegekosten möglich sein", so Neher.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 9. November 2018
Deutscher Caritasverband e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. November 2018

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