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STELLUNGNAHME/192: Etablierung von Patientensicherheits-Beauftragten in hessischen Krankenhäusern (APS)


Aktionsbündnis Patientensicherheit - 12. Dezember 2018

Sichere Versorgung: APS begrüßt Etablierung von Patientensicherheits-Beauftragten in hessischen Krankenhäusern


Berlin, Dezember 2018 - Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) begrüßt die aktuelle Initiative des Landes Hessen zur Einführung von Patientensicherheits-Beauftragten in Krankenhäusern. Diese Personen sollen in den Gesundheitseinrichtungen einen gezielten Blick auf die Sicherheit in der Patientenversorgung werfen - etwa auf das Medikationsmanagement. "Vom Pflegepersonal bis zum Chefarzt - wir benötigen professionelle und qualifizierte Personen auf allen Ebenen der Gesundheitsversorgung, die sich um die sichere Versorgung von Patienten kümmern", sagt Hardy Müller, Generalsekretär im APS. Diese Forderung steht auch im APS-Weißbuch Patientensicherheit, welches das Bündnis vor Kurzem vorgelegt hat. Strukturen, in denen sich Personen freiwillig engagieren, seien bereits erfolgreich geschaffen worden. Nun ist es aus Sicht des APS zentral, bundesweit mehr Verbindlichkeit zu schaffen - dafür seien klar definierte Regelungen zur Etablierung von professionellen Patientensicherheits-Beauftragten relevant. Hier gehe das Land Hessen mit seiner aktuellen Initiative als Vorbild voran.

Das Land Hessen hat vor Kurzem eine Rechtsverordnung angekündigt, mit der die Qualifizierung und Etablierung von Beauftragten für Patientensicherheit an jedem hessischen Krankenhaus geregelt werden sollen. Das Land will die Einrichtungen hierbei finanziell unterstützen. "Hessen geht mit vorbildlichem Beispiel voran", so Hardy Müller weiter. "Wenn nun zahlreiche andere Bundesländer vergleichbare Regelungen schaffen, kommen wir einen entscheidenden Schritt voran - hin zu mehr Patientensicherheit in deutschen Gesundheitseinrichtungen."

Wichtig ist aus Sicht des APS dabei, dass das Thema Patientensicherheit von Beauftragten aus verschiedenen Ebenen der gesundheitlichen Versorgung bearbeitet wird. "Auch unter den Vorständen und Geschäftsführern der Krankenhäuser müssen Verantwortliche benannt werden, die ein besonderes Augenmerk auf die sichere Versorgung in den Einrichtungen werfen. Sie sollten den Stand der Patientensicherheit in ihren Einrichtungen genauso gut wie ihren Bilanzstand kennen und mit ihren Teams die Entwicklungen kontinuierlich voranbringen ", so Hedwig François-Kettner, Vorsitzende im APS. "Schließlich zählt das Thema Patientensicherheit zu einer der zentralen Führungsaufgaben in Gesundheitseinrichtungen." Deshalb hat das APS seine Jahrestagung am 9. und 10. Mai 2019 und den Internationalen Tag der Patientensicherheit (ITPS) am 17. September 2019 unter das Motto "Sicherheitskultur auf allen Ebenen" gestellt.


Hintergrundinformation: Das APS-Weißbuch Patientensicherheit

Das APS hat mit seinem Weißbuch Patientensicherheit eine umfangreiche Bestandsaufnahme zum Thema Patientensicherheit vorgelegt. Neben der Historie enthält das Weißbuch eine Definition des Begriffs Patientensicherheit. Zudem zeigt das Werk mögliche Maßnahmen und politische Forderungen zum Ausbau der Sicherheit in der Gesundheitsversorgung auf.


Weiterführende Informationen:

Link zum APS-Weißbuch Patientensicherheit:
http://www.aps-ev.de/aps-weissbuch/

Link zur Homepage des APS:
www.aps-ev.de

Link zur Homepage des Internationalen Tages der Patientensicherheit:
https://www.tag-der-patientensicherheit.de/

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Information zum APS

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) wurde im April 2005 als gemeinnütziger Verein gegründet. Es hat heute 700 Mitglieder aus allen Bereichen des Gesundheitswesens. Das Bündnis finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und durch Projektfinanzierungen. Das APS setzt sich für eine sichere Gesundheitsversorgung ein - und widmet sich der Erforschung, Entwicklung und Verbreitung dazu geeigneter Methoden.

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Quelle:
Aktionsbündnis Patientensicherheit
Pressemitteilung vom 12. Dezember 2018
Am Zirkus 2, 10117 Berlin
Telefon: 030/36 42 816-0, Fax: 030/36 42 816-11
E-Mail: info@aps-ev.de
Internet: www.aps-ev.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Dezember 2018

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