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STELLUNGNAHME/269: COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz - weiterer Handlungsbedarf nötig (AOK-Bundesverband)


AOK-Bundesverband - 23. März 2018

Corona-Krise: AOK-Bundesverband lobt Kabinettsbeschlüsse, sieht aber weiteren Handlungsbedarf


Berlin - Der AOK-Bundesverband hat das im Kabinett beschlossene COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz begrüßt. Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes: "Schnelle gesetzgeberische Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise sind jetzt unerlässlich. Das Gesetz sorgt dafür, dass die Krankenhäuser zeitnah mehr Geld bekommen und somit liquide bleiben. Höhere Vergütungen gleichen die Mehrkosten für das Aufstocken der Intensivkapazitäten oder die Anschaffung von Schutzausrüstungen aus und federn Einnahmeausfälle ab, die zum Beispiel durch das Aufschieben oder Aussetzen planbarer Operationen entstehen. Wir haben uns in den Gesprächen mit den Krankenhäusern für schnelle und umfassende Hilfen eingesetzt. Deshalb sind wir froh, dass der Bundesgesundheitsminister und seine Länderkolleginnen und -kollegen den am Wochenende vorgelegten ersten Entwurf schnell nachgebessert haben."

Litsch weiter: "Dass jetzt den Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen zuerst geholfen wird, ist vollkommen richtig. Sie stehen im Kampf gegen das Virus an vorderster Front. Es ist folgerichtig, sonst geltende Fristen und Regularien vorläufig zu strecken oder auszusetzen und pragmatische Zwischenlösungen zu finden. Der AOK-Bundesverband und die AOKs sind dazu aktuell mit allen Beteiligten ständig im Gespräch."

Das Gesetz könne aber nur der erste Teil eines umfassenden Rettungsschirms für das deutsche Gesundheitswesen sein, betont Litsch: "Die Krankenkassen halten das Gesundheitswesen finanziell am Laufen. Pandemiebedingte Einnahmeausfälle und Mehrausgaben treffen aber auch die gesetzlichen Krankenkassen mit voller Wucht. Deshalb müssen jetzt so schnell wie möglich zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt werden."

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Quelle:
AOK-Bundesverband
Pressemitteilung vom 23. März 2018
Kai Behrens, Pressesprecher
Presse und Kommunikation
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Telefon: 030 34646-0, Telefax: 030 34646-2502
E-Mail: presse@bv.aok.de
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. März 2020

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