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KASSEN/634: SoVD lehnt Rationierung medizinischer Leistungen für Kassenpatienten ab (SoVD)


Sozialverband Deutschland - Nr. 32 / 2009, 20. Mai 2009

SoVD lehnt Rationierung medizinischer Leistungen für Kassenpatienten ab


Zur Debatte um Rationierung beim Ärztetag erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Die Rationierung medizinischer Leistungen für Kassenpatienten ist ein Irrweg. Es ist gut, dass sich dagegen eine breite gesellschaftliche Ablehnungsfront formiert und dieser Vorstoß auch innerhalb der Ärzteschaft umstritten ist.

Der SoVD fordert die Ärztefunktionäre auf, zu einer verantwortlichen Diskussion um das Wohl der Patienten zurückzukehren. Die Ärzte sollten ihre fachliche Kompetenz nutzen, um Fehlstrukturen und Fehlentwicklungen im Gesundheitswesen zu beseitigen, anstatt ihre Verteilungskämpfe auf dem Rücken der Patienten auszutragen.

Die Forderung der Ärzte nach noch mehr Geld fällt mitten in eine Wirtschaftskrise, in der viele Menschen um ihren Arbeitsplatz bangen. Die Ärzte sollten eines nicht vergessen: Höhere Ärztehonorare werden von Krankenversicherungsbeiträgen bezahlt und viele der Kassenpatienten verdienen nur einen Bruchteil dessen, was Ärzte verdienen. Mit der Honorarreform erhalten die Ärzte 2009 einen Zuwachs von mindestens 2,5 Milliarden Euro. Das belastet die Patienten bereits mit 0,25 Prozentpunkten bei den Krankenversicherungsbeiträgen. Hinzu kommt, dass die Patienten und Versicherten in den letzten Jahren durch Praxisgebühr und Zuzahlungen schon stark belastet worden sind.

Für eine gerechte Verteilung der Honorare unter den Ärzten ist die Ärzteschaft auch selbst verantwortlich. Fakt ist, dass die Zahl der Ärzte in den letzten 20 Jahren von 240.000 auf 315.000 gestiegen ist, also um 31 Prozent. Wir appellieren an die Ärzte, den Unmut über Verteilungsprobleme nicht an den Patienten auszulassen. Eine Debatte um Rationierung von Krankenkassenleistungen führt bei Patienten und gerade bei älteren Menschen zu großer Verunsicherung.

Der SoVD lehnt eine Rationierung medizinischer Leistungen für Kassenpatienten entschieden ab. Der einheitliche Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung darf nicht angetastet werden.

V.i.S.d.P.: Dorothee Winden


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 32 / 2009, 20. Mai 2009
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Mai 2009