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KASSEN/659: Bundesversicherungsamt zur Erhebung eines Zusatzbeitrags durch die GBK (BVA)


Bundesversicherungsamt - Pressemitteilung vom 19. August 2009

Bundesversicherungsamt zur Erhebung eines Zusatzbeitrags durch die GBK


Zur Mitteilung der Gemeinsamen Betriebskrankenkasse Köln (GBK), einen Zusatzbeitrag zu erheben, erklärt der Präsident des Bundesversicherungsamtes, Josef Hecken:

"Bei der GBK handelte es sich um eine kleine Betriebskrankenkasse mit regionalem Schwerpunkt. Von der Erhebung des Zusatzbeitrags sind rd. 30.000 Mitglieder betroffen. Die Erhebung des Zusatzbeitrages kommt nicht überraschend, sondern war dem BVA seit längerem bekannt und ist von uns auch genehmigt worden. Die Mitglieder der GBK stehen trotz dieses Zusatzbeitrages in ihrer Beitragsbelastung aber immer noch günstiger dar, als vor Einführung des Gesundheitsfonds. Denn vor Fondseinführung lag der Beitragssatz der GBK im Jahr 2008 bei 16,6 %. Da der KV-Beitrag seit dem 1.7.2009 14,9 % beträgt, fällt die Beitragsbelastung der Mitglieder trotz des Zusatzbeitrags von 8 Euro immer noch geringer als im Jahr 2008 aus.

Weitere Anträge auf Genehmigung der Zusatzbeiträge liegen dem BVA nicht vor. Im Übrigen weise ich daraufhin, dass derzeit bereits drei Kassen zu Gunsten ihrer Versicherten Prämien erstatten, denn das GKV-WSG sieht nicht nur Zusatzbeiträge, sondern Prämienerstattungen vor. In diesen Kassen sind rd. 720.000 Mitglieder versichert, die von den Erstattungen profitieren."


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Quelle:
Bundesversicherungsamt
Pressemitteilung Nr. 6 vom 19. August 2009
Pressesprecher Theo Eberenz
Referat Z 2 - Organisation, Fortbildung, Bibliothek, Öffentlichkeitsarbeit
Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn
Tel.: 0228/619-0, Fax: 0228/619-1870
E-Mail: poststelle@bva.de
Internet: www.bundesversicherungsamt.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. August 2009