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KASSEN/743: Kurznachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 04.08.2010 (KBV)


KBV-Kompakt - Kurznachrichten aus der KBV vom 4. August 2010


→  Das GKV-Änderungsgesetz ist nun rechtskräftig
→  Ost-KVen kritisieren Forderungen zu Honoraränderungen aus Baden-Württemberg
→  Bremer Hausmodell bleibt
→  KV Nordrhein für weitere drei Jahre rezertifiziert
→  KV Westfalen-Lippe: Prämie für Einstieg in das KV-Safenet
→  BDI kritisiert Vertragsmonopol des Hausärzteverbandes
→  GKV-Spitzenverband setzt sich für Innovationszentren ein
→  Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen
→  Neue Partnerschaft zwischen Hausärzteverband und Krankenkasse für den Gartenbau
→  TK veröffentlicht Gesundheitsreport 2009
→  Manager für neue Versorgungs- und Kooperationsformen im Gesundheitswesen gesucht

Raute

___Aus Berlin___

Das GKV-Änderungsgesetz ist nun rechtskräftig

Im August ist das "Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften" (GKV-Änderungsgesetz) in Kraft getreten. Somit wird auch der erste Teil des Arzneimittelsparpakets rechtskräftig. Das Gesetz sieht unter anderem folgende Änderungen vor: Der Herstellerabschlag steigt für Arzneimittel ohne Festbetrag auf 16 Prozent. Zuvor lag dieser bei sechs Prozent. Zudem gibt es einen Preisstopp für alle Arzneimittel, die von den Krankenkassen bezahlt werden.

Eine Lücke im Gesetz des Bundesgesundheitsministeriums erlaubt den Pharmaunternehmen jedoch, den Zwangsrabatt von 16 Prozent zu umgehen. Experten berichteten, dass einige Unternehmen im Juli die Preise für Arzneimittel angehoben haben, um sie dann im August wieder zu senken. Laut Gesetz wird dieses Vorgehen als Preissenkung bewertet, obwohl die Preise tatsächlich nicht gesunken sind. "Solche Tricksereien der Pharmaindustrie, die allein die GKV-Beitragszahler belasten, müssen konsequent verhindert werden. Wir gehen davon aus, dass das Bundesgesundheitsministerium diese Gesetzeslücke umgehend schließt", so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Mit dem neuen Gesetz tritt unter anderem auch der Online-Abgleich in Kraft: Krankenkassen müssen den Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäusern Online-Dienste anbieten. Ärzte sollen damit die Gültigkeit der Versichertendaten überprüfen und auf der elektronischen Gesundheitskarte aktualisieren. Den Stammdatenabgleich sollen Mediziner jeweils beim ersten Patientenkontakt im Quartal durchführen. Die Online-Anbindung der Praxis-EDV soll aber für alle Vertragsärzte freiwillig bleiben.

(Deutsches Ärzteblatt, 30. Juli, Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes, 3. August, Agenturmeldung, 3. August)

Raute

___Aus KBV und KVen___

Ost-KVen kritisieren Forderungen zu Honoraränderungen aus Baden-Württemberg

"Die Ärzte in den neuen Bundesländern leisten hervorragende Arbeit, die ihnen 20 Jahre lang mit Abzügen beim Honorar zwischen zehn und 40 Prozent, in Einzelfällen noch darüber, belohnt wurde. Nach wie vor stehen für die Versorgung der Menschen in Baden-Württemberg pro Versichertem erheblich höhere Finanzmittel zur Verfügung als in den neuen Bundesländern, in denen wesentlich mehr ältere und kränkere Patienten behandelt werden müssen. Angesichts dieser Tatsache von einer Gefährdung der Versorgung zu sprechen, kann deshalb nicht wirklich ernst genommen werden." So hat Dr. Hans-Joachim Helming, 3Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Brandenburg und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Ost-KVen auf die Forderung der Landesregierung Baden-Württemberg nach mehr regionaler Kompetenz bei der vertragsärztlichen Honorarverteilung reagiert. Weiter wies Helming darauf hin, dass "eine Schuldzuweisung allein in Richtung KBV vollkommen deplatziert" sei. "Sie zeugt entweder von Inkompetenz oder von vorsätzlich falscher Schuldzuweisung", so Helming.

(Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der Ost-KVen, 29. Juli)


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Bremer Hausmodell bleibt

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bremen darf das Bremer Hausarztmodell weiterführen. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden und die Beschwerde des Hausärzteverbandes Bremen gegen das Urteil des Bundeskartellamts zurückgewiesen. "Wir müssen das Honorar aus diesem Vertrag für 2010 nun nicht mehr von den teilnehmenden Hausärzten zurückfordern. Dies wäre die unmittelbare Konsequenz gewesen, hätte der Hausärzteverband mit seiner grotesken Beschwerde Erfolg vor Gericht gehabt", sagte Günter Scherer, stellvertretender Vorsitzender der KV. Bei einem Erfolg der Beschwerde hätte die KV Honorar in Höhe von 800.000 Euro von den Hausärzten zurückfordern müssen. Im Bremer Hausarztmodell sind 93 Prozent aller Allgemeinmediziner und Internisten sowie mehr als 99.000 Patienten eingeschrieben.

(Pressemitteilung des KV Bremen, 29. Juli)


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KV Nordrhein für weitere drei Jahre rezertifiziert

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein hat im Juli als erste und einzige KV bundesweit wieder in allen Geschäftsbereichen ihre Rezertifizierung nach der DIN EN ISO-Norm 9001:2008 von der Deutschen Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen. Diese Norm legt Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem fest, die besonders für Organisationen geeignet sind, die mit ihren Dienstleistungen die Anforderungen der Kunden erfüllen und die Kundenzufriedenheit erhöhen wollen. Die Rezertifizierung gilt für weitere drei Jahre.

(Pressemitteilung der KV Nordrhein, 28. Juli)


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KV Westfalen-Lippe - Prämie für Einstieg in das KV-Safenet

Alle Vertragsärzte und -psychotherapeuten, die bis zum Ende des Jahres in das KV-SafeNet einsteigen, bekommen von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe eine Förderung von 200 bis zu 400 Euro. "Ich kann unsere Ärzte und Psychotherapeuten nur dazu aufrufen, dieses Angebot wahrzunehmen. Die Online-Abrechnung erleichtert viele Arbeitsschritte des Praxisalltages. Zudem stehen dem Vertragsarzt- oder Psychotherapeuten alle weiteren Online-Dienste der KV Westfalen-Lippe zur Verfügung. Dadurch befreien wir unsere Mitglieder noch mehr von überflüssiger Bürokratie", sagte Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der KV. Rechtliche Grundlage für die zukünftig verpflichtende Online-Abrechnung ist eine Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die zum 1. Januar 2011 in Kraft tritt.

(Pressemitteilung der KV Westfalen-Lippe, 30. Juli)

Raute

___Aus den Verbänden___

BDI kritisiert Vertragsmonopol des Hausärzteverbandes

"Der Paragraf 73b muss neu definiert werden in Hinsicht auf die Arztgruppen, die an der hausärztlichen Versorgung tatsächlich teilnehmen. Wir brauchen in der Versorgung einen Vertragswettbewerb, ohne das einzelne Teilnehmer bevorzugt werden." Das hat Dr. Wolfgang Wesiack, Präsident des Berufsverband Deutscher Internisten (BDI), gefordert.

Wesiack kritisierte, dass die Reformen der schwarz-gelben Regierung in die falsche Richtung gehen, da sie das Vertragsmonopol des Hausärzteverbandes nicht beseitigen. Er erinnerte daran, dass ohne hausärztliche Internisten die hausärztliche Versorgung nicht realisierbar ist. Hausärzte der Fachrichtung Inneren Medizin müssten deshalb in den Vertragskonzepten mitberücksichtigt werden.

(Pressemitteilung des BDI, 3. August)


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GKV-Spitzenverband setzt sich für Innovationszentren ein

Mehr Innovationszentren in Deutschland haben Dr. Bernhard Egger, Leiter der Abteilung Medizin beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), und seine Kollegin Dr. Mechtild Schmedders in einem Grundsatzpapier zur Gesundheits- und Versorgungsforschung gefordert. Der GKV-Spitzenverband steht dafür ein, dass alle gesetzlich Versicherten gleichermaßen vom medizinischen Fortschritt profitieren. Medizinische Innovationen sollen so schnell wie möglich allen Versicherten zur Verfügung stehen. Die Bedingung: Der patientenrelevante Nutzen der Innovationen muss vor der flächendeckenden Einführung belegt sein. Nur dann sei die Finanzierung durch die Solidargemeinschaft gerechtfertigt. Innovationen gehören an spezialisierte Innovationszentren, die diese Verfahren in Studien erforschen und verlässliche Aussagen zum Nutzen des Verfahrens ermöglichen. Wenn ein Nutzennachweis vorliegt, sollten sie flächendeckend eingesetzt werden. Das böte Patienten die Sicherheit, mit bestmöglichen Verfahren behandelt zu werden und würde unnötige Ausgaben im Gesundheitswesen vermeiden, so der GKV-Spitzenverband.

(Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbands, 30. Juli)


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Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen

Im neuen Merkblatt "Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen" informiert der NAV-Virchow-Bund über die Regelungen der Gesetzgeber zur finanziellen Entlastung der Familien. Darin wird aufgeschlüsselt, welche Voraussetzungen Doppelverdiener, Alleinverdiener-Paare und Alleinerziehende erfüllen müssen, um Betreuungskosten steuerlich geltend machen zu können. Überdies wird erläutert, welche Arten der Kinderbetreuung das Steuerrecht anerkennt und wie die Kosten in der Steuererklärung nachgewiesen werden müssen. Auch die Möglichkeit eines Arbeitgeberzuschusses zur Betreuung von Kindern wird erörtert.

(Pressemitteilung des NAV-Virchow-Bund, 4. August)


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Neue Partnerschaft zwischen Hausärzteverband und Krankenkasse für den Gartenbau

Die Krankenkasse für den Gartenbau hat mit dem Hausärzteverband einen Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung für ihre Versicherten abgeschlossen. Damit hofft die Krankenkasse auf eine optimale Versorgung ihrer Versicherten. Auch die Hausärzte in Deutschland begrüßen die neue Vertragspartnerschaft. Neben der hausärztlichen Versorgung der aktiven Mitglieder durch den Hausarzt als erstem Ansprechpartner, wurde auch auf die Bedürfnisse der immer älter werdenden Versicherten wert gelegt.

(Pressemitteilung des Hausärzteverbands, 4. August)


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TK veröffentlicht Gesundheitsreport 2009

Knapp die Hälfte der Erwerbstätigen in Deutschland war im Jahr 2009 mindestens einmal krankgeschrieben. Nach Angaben des aktuellen Gesundheitsreports der Techniker Krankenkasse (TK) dauerte eine Krankschreibung im Durchschnitt 11,9 Tage, 0,3 Tage länger als im Jahr zuvor. Neben Krebserkrankungen und Herzinfarkten dauern vor allem Krankschreibungen aufgrund von Bandscheibenbeschwerden und psychischen Erkrankungen sehr lange. Dauert eine Krankschreibung länger als sechs Wochen, haben sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und ALG-I-Empfänger Anspruch auf Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Laut TK sind zwar nur 4,5 Prozent der Krankschreibungsfälle mit Krankengeld verbunden, diese machen jedoch fast 46 Prozent aller Krankschreibungstage aus.

(Pressemitteilungen der TK, 30. Juli)

Raute

___Außerdem___

Manager für neue Versorgungs- und Kooperationsformen im Gesundheitswesen gesucht

Der 14. Managementkurs der Health Care Akademie beginnt am 30. Oktober in Düsseldorf. Der Kurs für neue Versorgungs- und Kooperationsformen im Gesundheitswesen richtet sich an Niedergelassene, Apotheker sowie an Gesundheitsnetzwerker aus anderen Berufen des Gesundheitswesens. Die Teilnehmer bekommen das Zertifikat eines "Managers für moderne Versorgungs- und Kooperationsformen im Gesundheitswesen" verliehen. Der Managementkurs umfasst acht Wochenenden. Die Mediziner bekommen von der Ärztekammer Nordrhein 120 Fortbildungspunkte anerkannt. Die Health Care Akademie ist eine Gründung der Bundesärztekammer, Kassenärztlichen Bundesvereinigung und Deutschen Apotheker- und Ärztebank. Interessierte können sich auf der Website der Health Care Akademie für den Kurs anmelden.

(Pressemitteilung der Health Care Akademie, 2. August)

Raute

Quelle:
Newsletter KBV-Kompakt vom 4. August 2010
Herausgeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Dr. Andreas Köhler (1. Vorsitzender der KBV, v.i.S.d.P.)
Redaktion:
Dezernat Kommunikation der KBV
Tel: 030 / 4005 - 2203
Fax: 030 / 4005 - 27 2203
E-Mail: ivelikova@kbv.de, sschramm@kbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. August 2010