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KASSEN/786: Kurznachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 23.02.2011 (KBV)


KBV-Kompakt - Kurznachrichten aus der KBV vom 23. Februar 2011


→  Zustimmung für Verlängerung der Einführungsphase der Ambulanten Kodierrichtlinien
→  KV Hessen liefert Daten zum Ärztemangel
→  KVB startet Mitgliederbefragung zu politischem Programm
→  Bundesärztekammer: Mitwirkung bei Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe
→  Telemedizin muss mit wissenschaftlicher Sorgfalt begleitet werden

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___Aus KBV und KVen___

Zustimmung für Verlängerung der Einführungsphase der Ambulanten Kodierrichtlinien

Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) hat vorgeschlagen, die Übergangs- und Einführungsphase der Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) um ein halbes Jahr bis zum 31. Dezember 2011 zu verlängern. Der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Köhler begrüßte den Vorschlag. Er möchte die Zeit nutzen, die AKR weiter zu optimieren.

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz steht hinter der Verlängerung und sieht nun die Möglichkeit, Anpassungen vorzunehmen. Auch die KV Bayerns begrüßte die Entscheidung und betonte, dass klar dargestellt werden müsse, welche Auswirkungen die Anwendung der AKR künftig auf das Honorar der Ärzteschaft hat. Als "eine gute Nachricht für die Vertragsärzte" bezeichnete Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der KV Westfalen-Lippe, Röslers Vorschlag. Kriedel betonte aber auch, dass er zukünftig eine detaillierte Dokumentation der Patientenmorbidität für unerlässlich hält - "insbesondere für die Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen. Hier haben alle Beteiligten das berechtigte Ziel, die Krankheitsbilder der Patienten so exakt wie möglich zu ermitteln." Die KV Hamburg begrüßte die Verlängerung der Erprobungsphase der AKR ebenfalls. Sie will auf ihrer Homepage eine Möglichkeit anbieten, wo Mitglieder Verbesserungsvorschläge oder -hinweise zu den AKR übermitteln können.

(Pressemitteilung der KV Rheinland-Pfalz, 17. Februar; Pressemitteilung der KV Bayerns, 17. Februar; Pressemitteilung der KV Westfalen-Lippe, 17. Februar; Pressemitteilung der KV Hamburg, 21. Februar)


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KV Hessen liefert Daten zum Ärztemangel

In ihrer Publikation "Versorgung heute" stellt die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen detaillierte Analysen zum Thema Ärztemangel vor. Anhand ausgewählter Indikatoren wird für jeden hessischen Landkreis die aktuelle hausärztliche Grund-Versorgungssituation aufgezeigt. Informationen über die genaue Altersstruktur der Hausärzte und über den zu erwartenden Bedarf an neuen Hausärzten in den nächsten Jahren gehören ebenso dazu wie das Patientenaufkommen in einzelnen Gemeinden. Den Auftakt bildet der Stadt- und Landkreis Fulda. In den nächsten Wochen folgen alle weiteren hessischen Städte und Landkreise.

(Pressemitteilung der KV Hessen, 18. Februar)


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KVB startet Mitgliederbefragung zu politischem Programm

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bayerns hat eine Umfrage unter ihren rund 24.000 Mitgliedern gestartet. Die im Freistaat niedergelassenen Haus- und Fachärzte sowie Psychotherapeuten werden dabei zu ihrer Meinung zu wesentlichen Themen der ambulanten medizinischen Versorgung befragt. Im Fokus stehen - je nach Versorgungsbereich - die Themen Kostenerstattung, das Verhältnis von Kollektivvertrag und Selektivverträgen, eine mögliche Re-Regionalisierung der KV sowie die Frage nach einer stärkeren Beteiligung der Berufsverbände. "Unsere Mitglieder sollen viel stärker als bisher in die Entscheidungsprozesse eingebunden werden", erläutert Dr. Wolfgang Krombholz, Vorstandsvorsitzender der KV, die Beweggründe für die Mitgliederbefragung.

(Pressemitteilung der KV Bayerns, 23. Februar)

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___Aus den Verbänden___

Bundesärztekammer - Mitwirkung bei Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe

Ärzte, die einem todkranken Menschen dabei helfen, schneller zu sterben, müssen künftig nicht mehr befürchten, gegen medizin-ethische Grundprinzipien zu verstoßen. Das geht aus den Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung hervor, die die Bundesärztekammer (BÄK) überarbeitet hat. Während es bislang hieß, die Hilfe beim Suizid widerspreche dem "ärztlichen Ethos", verweist die Neufassung nur noch darauf, dass dies nicht "Aufgabe des Arztes" sei. Laut Prof. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der BÄK, würden damit die verschiedenen Moralvorstellungen von Ärzten anerkannt, ohne die Grundausrichtung zur ärztlichen Sterbebegleitung infrage zu stellen. Wenn ein Arzt sich dazu entschließe, einem Patienten beim Suizid zu helfen, werde die Kammer nicht den "Stab über ihm brechen", sagte Hoppe und ergänzte: "Das muss jetzt jeder mit sich selbst ausmachen."

(Pressemitteilung der BÄK, 17. Februar; Süddeutsche Zeitung, 18. Februar)


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Telemedizin muss mit wissenschaftlicher Sorgfalt begleitet werden

Bessere Rahmenbedingungen für die Anwendung von Telemedizin hat der Vorsitzende des Telematik-Ausschusses der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Franz-Joseph Bartmann, gefordert. "Die schlechten Rahmenbedingungen für den Einsatz von Telemedizin verschlingen immer noch zu viel Energie, die uns dann in der Patientenversorgung fehlt", sagte er auf dem Symposium "Telemedizin und Versorgungsforschung" in Berlin. Auf der Tagung stellten die Referenten das breite Spektrum von heute schon praktizierten telemedizinischen Anwendungen in den Bereichen Teleneurologie, Teleradiologie und Telemonitoring bei internistischen Erkrankungen sowie Telepathologie vor. Der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats der BÄK, Prof. Peter Scriba, betonte, die Telemedizin müsse mit der nötigen wissenschaftlichen Sorgfalt begleitet werden.

(Pressemitteilung der BÄK, 16. Februar)


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Quelle:
Newsletter KBV-Kompakt vom 23. Februar 2011
Herausgeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Dr. Andreas Köhler (1. Vorsitzender der KBV, v.i.S.d.P.)
Redaktion:
Dezernat Kommunikation der KBV
Tel: 030 / 4005 - 2203
Fax: 030 / 4005 - 27 2203
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Februar 2011