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POLITIK/1632: Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ist in Kraft getreten (BMAS)


Bundesministerium für Arbeit und Soziales - 23. Dezember 2008

Mehr Möglichkeiten, mehr Rechtssicherheit und mehr Transparenz beim individuellen betrieblichen Gesundheitsschutz


Zur Verkündung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Am 24. Dezember 2008 ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Kraft getreten. Die neue Verordnung schafft die rechtliche Basis für eine zukunftsfähige Gesundheitsvorsorge in den Betrieben. Arbeitsmedizinische Vorsorge dient der individuellen Aufklärung und Beratung der Beschäftigten über die Wechselwirkungen zwischen ihrer Arbeit und Gesundheit; sie stellt eine wichtige Ergänzung der technischen und organisatorischen Arbeitsschutzmaßnahmen dar. Arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein Schlüssel zur Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen und zum Erhalt der individuellen Beschäftigungsfähigkeit. Mit dem Wandel der Arbeitswelt und der demografischen Entwicklung gewinnt die individuelle Gesundheitsvorsorge an Bedeutung.

Die ArbMedVV regelt Pflichten von Arbeitgebern und Ärzten, schafft Transparenz über die Anlässe für Pflicht- und Angebotsuntersuchungen, sichert Datenschutzrechte und stärkt das Recht der Beschäftigten auf Wunschuntersuchungen. Mit ihr sollen Verbesserungen in derzeit noch nicht ausreichend beachteten Bereichen, z.B. Muskel-Skelett-Erkrankungen, angestoßen werden.

Der neue Ausschuss für Arbeitsmedizin übernimmt eine zentrale Rolle, er wird das BMAS zu arbeitsmedizinischen Fragen beraten. Die bislang im staatlichen Recht und in den Unfallverhütungsvorschriften enthaltenen Doppelregelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge wurden in der ArbMedVV zusammengefasst, so dass die Rechtsreform auch zur Rechtsvereinfachung beiträgt.

Die ArbMedVV ist Bestandteil der Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge, die zugleich Änderungen in bestehenden Verordnungen enthält.

Den Verordnungstext finden Sie unter:
www.bmas.de


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Quelle:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Pressemitteilung Nr. 74 vom 23. Dezember 2008
Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin
Telefon: 030/18 527-2835, Fax: 030/18 527-2191
E-Mail: presse@bmas.bund.de
Internet: www.bmas.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Januar 2009