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RECHT/443: Zahnwurzelbehandlung - Wann sie für Patienten teuer wird (UPD)


Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) - Dienstag, 16. März 2010

UPD Beratungsfall des Monats März 2010

Zahnwurzelbehandlung: Wann sie für Patienten teuer wird


In den meisten Fällen übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten. Die Bedingungen dafür sind vom Zahnarzt zu prüfen. Sind diese nicht erfüllt, müssen Patienten in die Tasche greifen. Gegen solche Überraschungen hilft eine schriftliche Vereinbarung vorab.

Wurzelbehandlungen sind teuer. Zwischen 300 und 1000 Euro kann die Tiefenarbeit an den Zähnen kosten. An Beratungsstellen der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden sich Patienten, die ohne vorherige Rücksprache von ihren Ärzten mit solchen Rechnungen konfrontiert worden sind. Hier ein Beratungsfall aus Nürnberg.

Peter M. wendet sich an die UPD-Beratungsstelle in Franken. Sein Arzt hat ihm überraschend eine Rechnung einer Wurzelbehandlung gestellt. Darin waren auch Kosten für örtliche Betäubung, für Einmalinstrumente und für eine elektrometrische Längenbestimmung des Wurzelkanals enthalten. "Von einer Privatrechnung war vorher nie die Rede", sagt Herr M.

UPD-Beraterin Claudia Schlund erklärt: "Eine private Abrechnung bei Kassenpatienten muss grundsätzlich vorher vereinbart werden. Außerdem darf nur dann privat abgerechnet werden, wenn es sich tatsächlich nicht um eine Kassenleistung handelt." Nach den geltenden Behandlungsrichtlinien kommt eine gesetzliche Versicherung für die Wurzelbehandlung auf, wenn dadurch der Zahn erhalten werden kann - und der Wurzelkanal bis zur Wurzelspitze oder zumindest bis nahe daran aufzubereiten ist. Für die Behandlung von Backenzähnen gilt zusätzlich, dass die Therapie eine geschlossene Zahnreihe erhält, eine einseitige Freiendsituation (also z.B. zahnlos im Seitenbereich bis zum Kiefergelenk) vermeidet oder den Erhalt von Zahnersatz ermöglicht. Behandlungen mit unklaren Aussichten tragen die Krankenkassen indes nicht.

Patienten selbst können kaum beurteilen, ob die Wurzelkanalbehandlung zu Lasten ihrer Krankenkasse abgerechnet werden darf, oder ob sie stattdessen privat bezahlt werden muss. Die UPD-Beraterin empfiehlt, sich in Zweifelsfällen vorab an eine zahnärztliche Beratungsstelle zu wenden oder sich eine Zweitmeinung einzuholen. Kommt es zu einer Vereinbarung mit dem Zahnarzt, sollte der Patient diese schriftlich festhalten lassen.


Tipp:
Auch bei weiteren Fragen stehen die Beraterinnen und Berater der UPD telefonisch oder regional persönlich zur Verfügung. Weitere Informationen sind im Internet unter www.upd-online.de oder über das bundesweite Beratungstelefon abrufbar. Dieses ist montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 0 11 77 22 erreichbar.


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Quelle:
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD gGmbH
Pressemitteilung vom 16. März 2010
Bundesgeschäftsstelle / Referat für Information und Kommunikation
Littenstraße 10, 10179 Berlin
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Internet: www.upd-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. März 2010