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RECHT/463: Medizinische Hochschule Hannover darf weiterhin HIV-Patienten ambulant behandeln (idw)


Medizinische Hochschule Hannover - 05.11.2010

MHH darf weiterhin HIV-Patienten ambulant behandeln

- Erfolg der Hochschule beim Landessozialgericht
- Niedersächsische AIDS-Hilfe begrüßt Entscheidung


Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass von HIV betroffene Patienten auch weiterhin die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) als ihre Ambulanz zur Behandlung aufsuchen dürfen. "Wir sind sehr froh, mit dieser Entscheidung die Kontinuität in der Versorgung unserer ambulanten HIV-Patienten gewährleisten zu können", betonte Dr. Andreas Tecklenburg, MHH-Vizepräsident und zuständig für das Ressort Krankenversorgung.

"Gerade mit dem Schwerpunkt auf der Versorgung von Patienten mit Infektionskrankheiten hat die MHH von Anfang an wesentlich zur Betreuung und guten Versorgung von HIV-Infizierten und AIDS-Patienten beigetragen", sagte Professor Dr. Reinhold Schmidt, Direktor der MHH-Klinik für Immunologie und Rheumatologie.

Die bereits seit langer Zeit in der HIV-Versorgung engagierte MHH war aufgrund einer gesetzlichen Neuerung durch das Niedersächsische Sozialministerium zur ambulanten Behandlung von Patienten mit HIV/AIDS bestimmt worden. Der einschlägige § 116b Abs. 2 SGB V zielt gerade darauf ab, auch gesetzlich versicherten Patienten mit HIV und anderen seltenen Erkrankungen oder Erkrankungen mit besonderen Verläufen - sofern sie selbst es wünschen - die Option zur Versorgung in besonders spezialisierten Klinken zu geben. Ein niedergelassener Vertragsarzt hatte jedoch gegen die Eröffnung dieser Möglichkeit geklagt. Er hatte geltend gemacht, dass die MHH ab sofort aufgrund der genannten Bestimmung keine gesetzlich versicherten HIV-Patienten mehr ambulant behandeln dürfe. Hiergegen hatte die MHH dann ihrerseits vor den Gerichten einstweiligen Rechtsschutz gesucht, um den Patienten, die in den meisten Fällen seit vielen Jahren in der HIV-Ambulanz behandelt werden, auch weiter zur Verfügung zu stehen.

"Wir als Interessenvertretung von Menschen mit HIV / Aids setzen uns grundsätzlich für die freie Wahl zwischen Arztpraxen und Ambulanzen ein. Zur wichtigen flächendeckenden medizinischen Versorgung in Niedersachsen gehört auch die MHH-Ambulanz. Es ist nicht in unserem Sinne, wenn ein Infizierter hingehen kann, ein anderer Patient aber nicht" stellte Jörn Jan Leidecker vom Vorstand der Niedersächsischen AIDS-Hilfen fest. In erster Instanz wurde vom Sozialgericht Hannover zunächst eine befristete Weiterbehandlung bis Ende Februar 2011 abgesichert. Nun hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen mit Beschluss vom 1. November 2010 diese Wirkung in zweiter Instanz noch weiter ausgedehnt und die Umsetzung bis auf Weiteres (bis zur Entscheidung in der Hauptsache) angeordnet. In der Entscheidungsbegründung hebt das Gericht ausdrücklich die Interessen der betroffenen Patienten an nachhaltigen Rahmenbedingungen bei ihrer Behandlung hervor. Auch sei davon auszugehen, dass die Bestimmung der MHH zur Behandlung von Patienten mit HIV/AIDS durch das Niedersächsische Sozialministerium zu Recht erfolgt sei. An der Geeignetheit der MHH zur Versorgung bestehe kein Zweifel.
(Beschluss vom 01.11.2010, L 4 KR 468/10 B ER)

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Medizinische Hochschule Hannover, Stefan Zorn, 05.11.2010
WWW: http://idw-online.de
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. November 2010