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HERZ/407: Offene Vorhofscheidewand des Herzens nur in Ausnahmefällen verschließen (idw)


Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, Medizin / Kommunikation - 29.01.2009

Offene Vorhofscheidewand des Herzens nur in Ausnahmefällen verschließen


Berlin - Menschen, die eine offene Verbindung zwischen den beiden Herzvorhöfen aufweisen und bereits einen Schlaganfall erlitten haben, wird häufig zu einem interventionellen Verschluss dieser Öffnung geraten. Eine weitere Therapiemöglichkeit ist die lebenslange Einnahme gerinnungshemmender Medikamente. Beide Behandlungsansätze zielen darauf ab, einem erneuten Schlaganfall vorzubeugen. Eine aktuelle spanische Studie konnte jedoch kein erhöhtes Risiko für einen weiteren Schlaganfall bei dieser Patientengruppe feststellen. Die Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft mahnt deshalb zur Zurückhaltung bei der Behandlung. Einen interventionellen Verschluss befürwortet sie nur in Ausnahmefällen.

Expertenangaben zufolge leidet jeder vierte Mensch an einem sogenannten offenen Foramen ovale (PFO): Eine Öffnung zwischen den beiden Herzvorhöfen, die sich normalerweise nach der Geburt schließt, bleibt lebenslang bestehen. Durch dieses Loch kann in bestimmten Situationen Blut aus den Körpervenen ohne Umweg über die Lunge in die Halsschlagader fließen. Gefahr birgt dieser Kurzschluss - Ärzte sprechen von einem Rechts-Links-Shunt - nur, wenn er Blutgerinnsel ins Gehirn befördert.

Bei Schlaganfallpatienten, die nicht die klassischen Risikofaktoren wie Bluthochdruck oder Gefäßverengungen der hirnversorgenden Arterien aufweisen, findet sich häufig ein derartiges PFO. Obwohl bisher nicht untersucht wurde, ob ein interventioneller Verschluss erneute Schlaganfälle verhindern kann, ist dieses Vorgehen gängige Praxis. Hierzu bringen Ärzte mithilfe eines Herzkatheters ein Schirmchen in das Herz ein und decken so die Öffnung ab. Als Alternative wird auch schon nach dem ersten Schlaganfall eine langfristige Behandlung mit gerinnungshemmenden Medikamenten (MarcumarR) empfohlen. "Jeder Kathetereingriff ist jedoch riskant und die Einnahme gerinnungshemmender Medikamente - sogenannter Antikoagulantien - kann schwere Blutungen auslösen", warnt Professor Dr. med. Martin Grond, Vorstandsmitglied der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft und Chefarzt am Kreisklinikum Siegen. Die Fachgesellschaft rät Ärzten deshalb zur Zurückhaltung bei der Behandlung, zumal Vorteile und Risiken der Therapien als nicht ausreichend untersucht gelten.

Der Experte verweist in diesem Zusammenhang auf eine kürzlich in Spanien an fast 500 Schlaganfallpatienten durchgeführte Studie. "Zwar erlitt dort einer von zwanzig Patienten in den ersten beiden Jahren einen zweiten Schlaganfall. Das Risiko war jedoch auch bei Patienten mit offenem Foramen ovale nicht erhöht, selbst wenn viel Blut durch den Kurzschluss floss", berichtet Grond. Auch wenn bei den Patienten eine Aussackung in der Wand zwischen den beiden Vorhöfen bestand - für viele Ärzte ein klarer Behandlungsgrund - stieg das Schlaganfallrisiko nicht an. "Die Studie stützt unsere Ansicht, dass ein offenes Foramen ovale nach einem Schlaganfall nicht zwangsläufig verschlossen werden muss", so Grond. In ihren Leitlinien empfiehlt die Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft die Gabe von Acetylsalicylsäure. Erst wenn es unter dieser Therapie zu einem erneuten Schlaganfall kommt, sollten die Patienten gerinnungshemmende Medikamente erhalten. Eine Katheterbehandlung wird nur in Ausnahmefällen befürwortet.


Quelle:
Joaquín Serena, Joan Marti-Fàbregas, Estevo Santamarina, Juan Jesús Rodríguez, María Jesús Perez-Ayuso, Jaime Masjuan, Tomás Segura, Jaime Gállego, Antonio Dávalos
on Behalf of the CODICIA (Right-to-Left Shunt in Cryptogenic Stroke) Study; for the Stroke Project of the Cerebrovascular Diseases Study Group, Spanish Society of Neurology.
In: Stroke 2008; 39: 3131

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen
Fachgesellschaften, Medizin - Kommunikation, 29.01.2009
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Januar 2009