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SCHMERZ/503: Medizinische Leitlinien für opioidhaltige Schmerzmittel (idw)


Technische Universität Darmstadt - 23.10.2009

Schmerzmittel wirken keine Wunder

TU-Psychologen entwickeln medizinische Leitlinien für opioidhaltige Schmerzmittel


Zwischen opioidhaltigen, d.h. vom Morphin abgeleiteten, und anderen Schmerzmitteln lässt sich der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) behauptete Wirkungsunterschied nicht nachweisen. Auch ist die mit allen Schmerzmitteln erzeugte Schmerzlinderung bei Patienten mit chronischem Schmerz so gering, dass dieser von einem Fachgremium keine klinische Bedeutung zuerkannt worden ist. Zu diesen Ergebnissen kommt die Arbeitsgruppe um Prof. Hardo Sorgatz und Henriette Reinecke vom Institut für Psychologie der TU Darmstadt.

Die Arbeitsgruppe untersuchte im Auftrag der Deutschen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes, ob opioidhaltige Medikamente überhaupt wirksam gegen chronische Schmerzen sind. Unter Mitarbeit von 16 medizinischen Fachgesellschaften hat das TU-Team umfangreiches Datenmaterial recherchiert und daraus klinische Empfehlungen abgeleitet. Diese gingen in eine medizinische Leitlinie ein, die vor kurzem auf der Leitlinienseite der Arbeitsgemeinschaft medizinischer Fachgesellschaften veröffentlicht wurde. Die Wissenschaftler fanden zudem heraus, dass die schmerzlindernde Wirkung opioidhaltiger Medikamente bereits nach drei Monaten deutlich nachlässt und bei noch längerer Einnahme nicht mehr nachweisbar ist.

Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse ist kritisch zu hinterfragen, warum opioidhaltige Schmerzmittel konsumiert werden, ohne dass eine merkliche Schmerzlinderung eintritt. Die Untersuchung könnte ebenso Auswirkungen auf die Maßnahmen der Bundesarzneimittelbehörde der USA (FDA) haben, die kürzlich die Einleitung strenger Maßnahmen gegen opioidhaltige Medikamente beschlossen hat. Damit sollen der seit zehn Jahren steigende Missbrauch mit zum Teil lebensgefährlichen Überdosierungen und die zunehmenden Verschreibungen auch an opioid intolerante Patienten unterbunden werden. Die bestehenden US-Gesetze haben sich als ungeeignet erwiesen, zwischen intentionalem bzw. beiläufigem Missbrauch, das heißt, Einnahme trotz ausbleibender Schmerzlinderung, und medizinisch sinnvoller Anwendung von Opioiden zur Behandlung chronischer, nicht tumorbedingter Schmerzen zu unterscheiden.


Weitere Informationen:
Prof. Dr. Hardo Sorgatz
E-Mail: sorgatz@psychologie.tu-darmstadt.de

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung:
http://idw-online.de/pages/de/institution17


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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Technische Universität Darmstadt, Jörg Feuck, 23.10.2009
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Oktober 2009