Schattenblick → INFOPOOL → MEDIZIN → MEINUNGEN


OFFENER BRIEF/008: Der Hirntote ist ein Lebender (ALfA LebensForum)


ALfA LebensForum Nr. 114 - 2. Quartal 2015
Zeitschrift der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA)

Der Hirntote ist ein Lebender

Von Anton Graf von Wengersky


Anfang des Jahres hat der Deutsche Ethikrat seine von Vielen mit Spannung erwartete Stellungnahme »Hirntod und Entscheidung zur Organspende« publiziert. »LebensForum« dokumentiert nachfolgend den Offenen Brief, den der Autor an die Vorsitzenden des Gremiums adressiert hat, das Bundesregierung und Bundestag in bioethischen Fragen berät.

*

Schloss Elkofen 1, 85567 Grafing,
am 10.03.2015

Frau Prof. Dr. Christiane Woopen
c/o Deutscher Ethikrat
Jägerstr. 22/23
10117 Berlin

Sehr geehrte Frau Professor Dr. Woopen,

mit großem Interesse habe auch ich die unter Ihrem Vorsitz erarbeitete Stellungnahme (01) »Hirntod und Entscheidung zur Organspende« des Deutschen Ethikrates (DER) zur Kenntnis genommen und das mir liebenswürdiger Weise zugesandte Exemplar des Textes studiert. Ein mutiges Papier. Trotz der beiden im Ausgangspunkt diametralen Positionen im Ethikrat (Position A: Der Hirntote ist tot und kann durch die Organentnahme nicht mehr getötet werden, Position B: Der Hirntote lebt und wird durch die Organentnahme legitim getötet) konnte das Ergebnis vom Bundesminister für Gesundheit Hermann Gröhe und vom ganzen großen Kreis der Transplantationsmedizin als Bestätigung eigenen Tuns mit Erleichterung zur Kenntnis genommen werden. Bitte erlauben Sie mir dennoch einige, teils zustimmende, teils kritische Anmerkungen:

Das mentalistische Todesverständnis ist jedem, der die Diskussion der letzten 25 Jahre verfolgt hat, wiederholt als Begründung für die Akzeptierung des Hirntodkonzepts begegnet. Ich bin deshalb dankbar, dass der DER ein ausschließlich mentalistisches Todesverständnis einmütig verwirft. Auch Ihr ablehnender Hinweis, »gemäß dieser Auffassung sind konsequenterweise anenzephale Neugeborene und möglicherweise auch apallische Patienten als Tote zu qualifizieren" (01: S.68), ist mir als Lebensschützer zur Verteidigung meiner Position wertvoll.

Zur Bedeutung des Gehirns als Integrationsorgan (Position A - mir ist bewußt, dass Sie diese Position nicht teilen) wird in der Stellungnahme auf das offenbar auch vom DER als wissenschaftlich maßgebend angesehene White Paper (02) von 2008 rekurriert. Dessen auf die Forschungsergebnisse von D. Alan Shewmon zurückgehender zentraler Satz: "The brain is not the integrator of the body's many and varied functions ... Integration, rather, is an emergent property of the whole organisvn" (02:40) bleibt jedoch unerwähnt. Hätte nicht dieser für den Leser leicht verständliche Satz zur Verdeutlichung der Aussage des White Paper in der Stellungnahme (01) zitiert werden müssen?

Position B: "Der Hirntod ist keine hinreichende Bedingung für den Tod des Menschen". Hier stimmen Sie mit der Kernerkenntnis von D. Alan Shewmon überein. Als international angesehensten Hirntodexperten hatten Sie ihn am 21.03.2012 im DER zur Gast. Sein Referat endete damals mit dem Ihre Position B auf das schönste bestätigenden Satz: "Abschließend kann zusammengefaßt werden, dass ein hirntoter Patient schwer geschädigt und völlig von der Hilfe anderer abhängig ist und sich in einer höchst prekären Situation befindet. Es handelt sich bei einem solchen Patienten jedoch um einen lebenden und integrierten Organismus" (03:14). Auch dieser für den Leser der Stellungnahme leichter verständliche und die grundlegende Substanz der Position B greifbar verdeutlichende Satz fehlt mir in Ihrem Text.

Sie selbst, Frau Prof. Dr. Woopen, und die Minderheitsfraktion des DER sehen den "Hirntod" nicht als den Tod des Menschen, den hirntoten Patienten nicht als schon verstorben an. Erstmals in Deutschland wird so im politischen Umfeld öffentlich zugegeben, dass der Sogenannte "Hirntote" in Wirklichkeit ein Patient in großer Not, aber ein lebender Mensch ist. Das ist die von Ihnen erkannte Wahrheit, zu der Sie stehen. Für diese Ihre eindeutige und mutige Positionierung haben Sie (und mit Ihnen die gesamte Minderheitsfraktion des DER) meine allergrößte Hochachtung.

Für Sie und die der Position B zustimmende Minderheit des DER besteht nicht nur die abstrakte Möglichkeit, den beatmeten hirntoten Patienten zu töten. Der hirntote Patient, "der noch nicht tot ist" (01:102), wird vielmehr nach Ihrer Erkenntnis erst durch die ärztliche Organentnahme getötet. Genau das wirft Ihnen die der Position A anhängende Mehrheit des DER auch vor (01:l63). Für Sie, (und die Minderheit des DER) kann jedenfalls die ärztliche Organentnahme in der Tat nicht mehr postmortal genannt werden. Sie ist letal.

Die nach Ihrer (und der Minderheit des DER) Meinung letale Organentnahme sehen Sie dennoch als ethisch und verfassungsrechtlich legitim an, sofern sie dem ausdrücklichen oder mutmaßlichen Willen des Betroffenen entspricht. Das ist kongruent mit Ihrer Positionierung Ihrer Ablehnung eines umfassenden Verbots der ärztlichen Suizidhilfe (04).

"Legitim" steht hier im Unterschied zu "legal". Legal ist nach dem Transplantationsgesetz die Organentnahme nur nach dem Tod zulässig (TPG § 3 Abs. 1 Nr. 2). Der Verstoß gegen diese Vorschrift ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht (TPG § 19 Abs. 2). Und § 216 StGB? Die in den Augen der Minderheit des DER zugleich letale und doch legitime Organentnahme ist jedenfalls ein strafbedrohter Gesetzesverstoß. Ich akzeptiere freilich, dass in raren Fällen "illegal" und "legitim" unter demselben Zylinderhut Platz finden.

Verfassungsrechtlich haben wir den Spruch des Bundes-Verfassungsgerichtes (05): Die biologisch-physische Existenz jedes Menschen ist nach Art. 2.2 GG »unabhängig von den Lebensumständen des Einzelnen, seiner körperlichen und seelischen Befindlichkeit« geschützt. Kann dieser dem Patienten verfassungsrechtlich garantierte Schutz für Leben und körperliche Unversehrtheit durch Verzicht des Betroffenen (etwa in Form eines Organspendeausweises) aufgehoben und die Organentnahme damit »legitim« werden? Ich kann Ihnen und der Minderheit des DER in dieser Auffassung keinesfalls folgen. Wäre sie richtig, dann müsste dem Bürger auch sein Verzicht auf die ihm nach Art. 1.1 GG verfassungsrechtlich garantierte Menschenwürde offenstehen.

Ethisch sehe ich bei Position B (legitime Tötung des zustimmenden Organspenders durch Organentnahme) als Christ die mir durch Gottes fünftes Gebot gezogene Grenze überschritten. Diese Meinung müssen Sie, Frau Prof. Dr. Woopen, natürlich nicht teilen. Bedenken Sie aber bitte die Möglichkeit, dass einige Mitglieder des DER entgegen den ihnen bekannten wissenschaftlichen Evidenzen deshalb die Position A eingenommen haben könnten, weil sie sich nur so vor ihrem Gewissen vom Tötungsvorwurf befreien konnten: dem von Position B legitimierten »justified killing« (06) des Organspenders.

Vor dem gleichen Dilemma steht im Umgang mit dem Hirntod-Organspender auch das intensivmedizinische Fachpersonal. Dieses urteilt aus eigener Erfahrung und Praxis mit der praefinalen Konditionierung des potentiellen Spender-Patienten, mit der Hirntod-Diagnose, mit der Betreuung des hirntoten Patienten und schließlich der Organentnahme selbst. Unabhängig von ihrer tatsächlichen Einstellung zu den Fakten konnten befragte Transplantationsärzte bei der auch von Ihnen reportierten Befragung (07) das ihrem Tun zugrundeliegende Hirntodkonzept wohl kaum ablehnen.

Unrichtig ist übrigens Ihre Darstellung, dass sich die angegebenen 40-prozentige Ablehnung des Hirntodkonzepts beim intensivmedizinischen Fachpersonal nur auf den Teil der Befragten bezieht, der, wie Sie schreiben, »die Organspende für sich ablehnt«. Der Autor der Befragung, Prof. Dr. Gerold Söffker, hat vielmehr auf Nachfrage am 01.02.2014 mitgeteilt, die prozentuelle Verteilung der abgegebenen Antworten beziehe »sich keinesfalls nur auf die Befragten, die einer Organspende nicht zustimmen. Da allerdings nicht alle der 1.045 Befragten diese Frage beantworten konnten, beträgt die Grundgesamtheit bei dieser Frage n=758«. Beim aus eigener Erfahrung mit der Hirntod-Organentnahme urteilenden intensivmedizinischen Fachpersonal ist also die Ablehnung des Hirntodkonzepts trotz des die Ablehnungsquote mindernden Dilemmas mit 40 Prozent deutlich höher als im Deutschen Ethikrat: Bei Ihnen betrug (Dr. Peter Radtke hat offenbar nicht mitgestimmt, also n=25) bei 7 Vertretern der Minderheitsposition B die Ablehnung gerademal 28 Prozent. Die eigenen Erfahrungen bei Ausübung der Hirntod-Praxis erhöhen also ganz offensichtlich die Ablehnung des Hirntodkonzepts signifikant.

Die Zweifel an der Plausibilität des Hirntodkonzepts erstrecken sich auch auf die Feststellung des Hirntods, also die sogenannte »Hirntodiagnose«. Die Hirntoddiagnose kann im Grunde nicht mehr leisten als eine Verfestigung der infausten Prognose für den jeweiligen Patienten (vgl. White Paper Abschnitt IVB). Die Hirntoddiagnose ist also, geht man von der Fiktion zu den Fakten über, jedenfalls eines nicht: eine Todesfeststellung.

Zu den wissenschaftlichen Zweifeln an der Aussagekraft der Hirntoddiagnose nenne ich Ihnen nur zwei Beispiele: Prof. Cicero Galli Coimbra hat für den Apnoe-Test, bei uns die Kernuntersuchung der Hirntoddiagnose, in »The Apnea Test - a Bedside lethal Disaster« (08) die Grenzen von dessen diagnostischer Aussagekraft deutlich aufgezeigt. Auch die American Academy of Neurology AAN (09) hat sich mit der bloßen Behauptung, mit den neurologischen Verfahren der Hirntoddiagnose könne die irreversible Zerstörung des Gehirns nachgewiesen werden, nicht zufrieden gegeben. Sie hat deshalb bei 41 vorab als hirntot diagnostizierten Patienten nach der Organentnahme die Leichen obduzieren lassen. Zur Überraschung der Ärzte fanden sich dabei nur leichte Hirnschäden und nicht ein einziger Fall von irreversibler Zerstörung des Gehirns. Das Urteil der AAN ist vernichtend: »Neuropathologic examination is therefore not diagnostic of brain death«(09). Bewegt sich die Stellungnahme des DER hier auf dünnem Eis?

Kennen Sie dazu die von D. Alan Shewmon abgegebene Declaration vom 03.10.2014 zum Fall der Patientin Jahi McMath? Der Kern-Absatz von Shewmons Ausführungen lautet: »Clearly Jahi is not currently brain dead. Yet I have no doubt that at the time of her original diagnosis, she fullfilled the AAN diagnostic criteria, correctly and rigorously applied by the several doctors who independently made the diagnosis then. That diagnosis was even backed up by two ancillary tests: an EEG that was reportedly isoelectric and a radionuclide scan that reportedly showed no intracranial blood flow. A likely explanation for the discrepancy (in fact the only explanation I can think of) is that (1) the standard clinical diagnostic criteria are not as absolutely 100% reliable as commonly believed, and (2) radionuclide blood flow studies are not sensitive enough to distinguish no flow from low flow«. Hirntoddiagnose nicht zuverlässig? Irreversibilität des Hirntods, Schmerzfreiheit des Hirntoten mehr bloße Behauptung als Fakt?

Die Hirntoddiagnose setzt voraus, dass beim Spenderpatienten die Schmerztherapie und die Palliativbegleitung unterbrochen werden. Selbst ist sie mit willentlicher ärztlicher Schmerzzufügung verbunden (Sie nennen das Durchstechen der Nasenscheidewand beschönigend einen »adäquaten Schmerzreiz« 01:19) und dem risikovollen (01:21) und wegen der Erstickungsanfälle beim Sauerstoffentzug für den Patienten unter Umständen qualvollen Apnoe-Test. Ich würde das alles weder selbst erleiden wollen, noch je bei einem Familienmitglied zulassen. Muss die heutige Hirntoddiagnose als ärztliche Körperverletzung eines Sterbenden qualifiziert werden? Sollte sie nicht ausschließlich bei Vorabgenehmigung des Patienten (auf seinem Organspendeausweis) zulässig sein? Dann wäre der Spenderpatient auch besser abgesichert gegen den ärztliche Entzug seines weiteren Versicherungsschutzes durch nicht autorisierte Hirntodfeststellung.

Ihre Empfehlungen an die Politik zielen nur teilweise auf die an sich nötige Absicherung durch Gesetze ab. Für eine solche Absicherung habe ich selbst 2013 den beiliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes ausgearbeitet und an die Fraktionsvorsitzenden aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien geschickt. Es wird Sie nicht wundern, dass es zu den angeregten Änderungen nicht gekommen ist.

»Transplantationsskandale sind nur die Spitze eines Eisbergs«

Der DER hält an der Hirntod-Organspende fest. Den Patiententod (Dead-Donor-Rule) sieht er teils (Position A) als zwingende Vorrausetzung, teils (Position B) als entbehrlich. Die Organentnahme nach Herzstillstand (Non-HeartBeating-Donation) lehnt der DER einmütig ab. Shewmon schlägt stattdessen die Kombination »Herztod und Hirntod« als Vorraussetzung für die Organentnahme vor (10): Liegt die Zustimmung des Spenders zu Hirntoddiagnose und Organspende vor, soll nach festgestelltem Hirntod mit dem Beginn der Organentnahme bis nach dem natürlichen Eintritt des sowieso kurz bevorstehenden Herztodes zugewartet werden. Die Organentnahme wäre dann tatsächlich postmortal und die Dead-Donor-Rule gerettet. Könnte dieser Shewmon-Vorschlag für eine legale und verfassungsfeste Fortführung der Organtransplantation der Königsweg sein?

Ich glaube das nicht. Zu übergriffig ist mir dafür der heutige ärztliche Umgang mit möglicherweise als Organspender in Frage kommenden Patienten. Das belastende Legen von Zugängen für die Organentnahme schon bei der »praefinalen Konditionierung« (11), das »Therapieziel Hirntod« (12), die beim Hirnverletzten hochriskante Gabe von Blutverdünnungsmitteln zur Organprotektion, alles lange vor Eintritt des Hirntods und ohne Vorab-Einholung einer Zustimmung, sind schwere Körperverletzungen. Weit mehr als die von Ihnen als ärztliche Körperverletzung eingeschätzte therapeutische Weiterbehandlung des Patienten nach Hirntoddiagnose. Übergriffig ist auch die bei Multiorganentnahmen immer wieder erfolgende Mitnahme von Organen und verwertbaren Körperteilen, nicht nur der Augen, die von Angehörigen oder dem Patienten selbst ausdrücklich von der Organentnahme ausgeschlossen waren. Auch dass die Ärzte Angehörigen, die sich nach der Organentnahme von der Leiche ihres lieben Toten verabschieden wollen, von einer Konfrontation mit der explantierten Leiche regelmäßig abraten, spricht für sich.

Durch die Transplantationsskandale ist nur die Spitze eines Eisbergs sichtbar geworden. Sein größerer Teil liegt, auch er außerhalb der Legalität, für die Öffentlichkeit unsichtbar unter der Wasserlinie. Die Zahnlosigkeit der TPG-Schutzbestimmungen zur Einhaltung seiner Regeln unterstützt noch die Übergriffigkeit gegenüber potentiellen Organspendern unter den anvertrauten Patienten. Gleiches gilt für die von Transplantationsärzten selbst ausgeübte Kontrolle des Systems. Die Kritik der Kommission nach § 11.3 und § 12.5 TPG erfolgt meist erst nach Ablauf der Verjährungsfrist für Verstöße, so dass strafrechtliche Konsequenzen nicht mehr gezogen werden können. Sie kennen sicher den Spruch: »Eine Krähe hackt der andern kein Auge aus«. Was sollte da jetzt ein Übergang zum Shewmon-Vorschlag (oben Ziffer 17) ändern, gegen den sich überdies die Transplantationsmediziner mit Händen und Füßen wehren würden?

Ist, Frau Professor Dr. Woopen, der Text »Hirntod und Entscheidung zur Organspende« als Stellungnahme des DER trotz oder wegen seiner fast 200 Seiten vielleicht doch nicht, was er sich vorgenommen hatte: Ein Beitrag zur Information und ergebnisoffenen Aufklärung der gesamten Bevölkerung »über die gesamte Tragweite« einer Entscheidung zur Organspende? Sie haben mit diesem mühevoll erarbeiteten Text und mit der klaren Aussage der Minderheit des Deutschen Ethikrates: der »hirntote« Patient ist ein lebender Mensch, dessen Sterbevorgang erst durch die Organentnahme beendet wird, wahrlich Großes geleistet. Ihr Text sollte aber, das scheint mir unverkennbar, eine Stellungnahme pro Organspende sein. Eine ergebnisoffene Aufklärung der breiten Bevölkerung hat er möglicherweise gerade deshalb verfehlt. So steht wohl auch Ihr Text, das ist schade, unter der Aussage des deutschen Transplantationspapstes Prof. Dr. Robert Pichlmayr: »Wenn wir die Gesellschaft aufklären, bekommen wir keine Organe mehr!«

Diesen Brief schreibe ich Ihnen, sehr geehrte Frau Dr. Woopen, als offenen Brief. Denn ich möchte ihn in Anbetracht der Bedeutung und Reichweite Ihrer Hirntod-Stellungnahme auch anderen Mitgliedern des Ethikrates, der Ärzteschaft, der Politik und der Kirchen zuleiten. Es würde mich freuen, einmal von Ihnen zu hören.


Anlage:

Mein »Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Transplantationsgesetzes« vom
01.03.2013


Literatur:

(01) Deutscher Ethikrat (2015): Hirntod und Entscheidung zur Organspende. Stellungnahme.
(02) Presidents Council on Bioethics (2008): Controversies in the Determination of Death«. A White Paper.
(03) Shewmon, D.A., (2012): Medizin & Ideologie 34,5-14.
(04) »Die Tagespost« (06.12.2014): 1 und 13f.
(05) BVerfGE 115: 118 (139).
(06) Miller, F.G.,Truog, R.D. (2008): Rethinking the Ethics of Vital Organ Donation, Hastings Center Report 38,no.6.
(07) Söffker, G. et al (2014): Einstellung des intensivmedizinischen Fachpersonals zur postmortalen Organspende in Deutschland, Medizinische Klinik - Intensivmedizin und Notfallmedizin 109 (1), 41-47.
(08) Mattei, R.Hrsg. (2006): Finis Vitae, 113145.
(09) Wijdicks, E.F.M. et al (2008): Neuropathology of brain death in the modern transplant era. Neurology 70,1234-1237.
(10) Shewmon, D.A., (1998): Brainstem Death, Brain Death and Death, Law & Medicine 14, 137ff.
(11) Schöne-Seifert, B., (2011): Behandlung potentieller Organspender im Präfinalstadium. Dt. Ärzteblatt 2011, B1770
(12) Erbguth, F. et al (2014): Therapieziel Hirntod?, Bayerisches Ärzteblatt 3/2014, 116119.

*

Quelle:
LEBENSFORUM Ausgabe Nr. 114, 2. Quartal 2015, S. 20 - 23
Zeitschrift der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA)
Herausgeber: Aktion Lebensrecht für Alle e.V.
Bundesvorsitzende Dr. med. Claudia Kaminsky (V.i.S.d.P.)
Verlag: Ottmarsgäßchen 8, 86152 Augsburg
Tel: 0821/51 20 31, Fax: 0821/15 64 07
E-Mail: info@alfa-ev.de
Internet: www.alfa-ev.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Dezember 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang