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MELDUNG/048: Hausapotheke und Autoverbandkasten überprüfen lassen (Adhoc)


Hessischer Apothekerverband e.V. - Freitag, 30. April 2010

Hausapotheke und Autoverbandkasten überprüfen lassen

Viele Apotheken in Hessen nehmen Altarzneimittel wieder an


Offenbach - Zahlreiche hessische Apotheken bieten wieder die Entgegennahme von alten oder nicht mehr benötigten Medikamenten ihrer Patienten als Serviceleistung an. Möglich gemacht hat dies die Zusammenarbeit des Hessischen Apothekerverbandes (HAV) mit der HIM (früher: Hessische Industriemüll-Entsorgung) in Biebesheim und der Kilb Entsorgung GmbH in Kelkheim/Taunus. Die Kooperationspartner konnten ein hessenweites Konzept vereinbaren, in dem einmal pro Monat in den beteiligten Apotheken drei Säcke mit Altarzneimitteln zu einem Pauschalpreis abgeholt werden.

"Wir sind froh, dass wir unseren Mitgliedern eine Lösung des Problems anbieten konnten. Es gab zahlreiche Anfragen von den Apotheken vor Ort, die diese Serviceleistung weiterhin für ihre Kunden erbringen wollten, jedoch an den Kosten und dem Zeitaufwand hierfür scheiterten. Durch diese Kooperation ist es gelungen, für das gesamte Bundesland das Problem zu lösen, so die Pressesprecherin des HAV, Kirsten Müller-Kuhl. Die Apotheken, die diesen Service anbieten, sind an einem Aufkleber mit der Botschaft "Wir nehmen ihre Alt-Medikamente kostenlos zurück" zu erkennen. "In der Regel ist es ökologisch unproblematisch, Medikamente mit dem Restmüll zu entsorgen, da dieser in die Müllverbrennungsanlage kommt. Wir sind jedoch der Meinung, dass die Apotheke die kompetente Stelle ist, wenn es um das Thema Arzneimittel geht. Müller-Kuhl empfiehlt, von Zeit zu Zeit die Hausapotheke und auch den Autoverbandkasten in die Apotheke zu bringen, um überprüfen zu lassen, ob die Arznei- und Verbandmittel noch problemlos verwendet werden können.

Bis Mitte letzten Jahres holte ein Entsorgungsunternehmen bundesweit in den Apotheken Altarzneimittel kostenlos ab. Die Finanzierung erfolgte zum Teil durch die pharmazeutische Industrie und durch den Erlös aus dem Verkauf der Verpackungsmaterialien. Durch die Änderung der Verpackungsverordnung zum 1.6.2009 waren die Hersteller nicht mehr bereit, in dieses System einzubezahlen.

Die Laufzeit der Vereinbarung ist erst einmal auf ein Jahr begrenzt. Nicht zuletzt deshalb, weil die Apotheker den Gesetzgeber aufgefordert haben, hier nun tätig zu werden. Denn gemäß einer EU-Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, geeignete Sammelsysteme für nicht verwendete oder abgelaufene Arzneimittel einzurichten.


Kontakt:
Kirsten Müller-Kuhl
Strahlenbergerstraße 112, 63067 Offenbach
E-Mail: k.mueller-kuhl@h-a-v.de
http://www.h-a-v.de


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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Mai 2010