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RECHT/036: Tagesklinik darf psychiatrische Institutsambulanz betreiben (Theodor Fliedner Stiftung)


Theodor Fliedner Stiftung - Freitag, 30.01.2009

Tagesklinik darf psychiatrische Institutsambulanz betreiben

Theodor Fliedner Stiftung erstreitet Grundsatzurteil vor dem BSG


Mülheim/Gevelsberg, 2009-01-29 (pdf). Seit Mittwoch ist es amtlich. Bundesweit amtlich. Psychiatrische Tageskliniken sind Krankenhäuser und dürfen psychiatrische Institutsambulanzen betreiben. Im konkreten Fall hatte die Fliedner Klinik Gevelsberg (seit 2004) gegen den Berufungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen Westfalen-Lippe geklagt, der eine solche Institutsambulanz nicht ermächtigen wollte. Der Fall ging durch mehrere Instanzen: Das Sozialgericht Dortmund hatte der Klage der Fliedner Klinik Gevelsberg stattgegeben, in zweiter Instanz hatte das Landessozialgericht die Entscheidung des Sozialgerichts aufgehoben, allerdings die Revision zum Bundessozialgericht zur grundsätzlichen Klärung zugelassen. Die Fliedner Klinik Gevelsberg ging in Revision und zog damit vor das Bundessozialgericht. Das hatte nun folgende Fragen schlussendlich zu klären:

"Können eigenständige Tageskliniken, die ausschließlich teilstationäre Behandlungen anbieten, aber mit ca. 16, 21 bzw. 35 km entfernt liegenden vollstationären Krankenhäusern Kooperationsvereinbarungen geschlossen haben, als psychiatrische Krankenhäuser gemäß Paragraph 118 Abs 1 S1 SGB 5 für ambulante Behandlungen ermächtigt werden?" Ja, sie können, entschied das Bundessozialgericht. Und auch die Frage, ob "die Aufnahme in den Krankenhausplan des Landes Tatbestandswirkung für die Beurteilung der Frage, ob ein Krankenhaus im Sinne von Paragraph 108, 118 SGB 5 vorliegt" wurde bejaht.

Die Argumentation des Berufungsausschusses lehnte das BSG ab. "Tageskliniken seien keine Krankenhäuser" hatte der Ausschuss u.a. argumentiert. Sind sie doch, heißt es im Revisionspapier. Schließlich sei die Fliedner Klinik Gevelsberg in den Krankenhausplan des Landes NRW aufgenommen und ist damit ein Plankrankenhaus. Das habe Tatbestandswirkung. Der Zulassungsausschuss habe deshalb keine Befugnis, die Klinik als Krankenhaus in Frage zu stellen bzw. zu überprüfen, ob es sich um ein Krankenhaus handelt.

"Diese Grundsatzentscheidung hat weitreichende Folgen für die deutsche Krankenhauslandschaft, in der bislang etwa 400 Tageskliniken Patienten behandeln", betont Prof. Dr. Klaus Hildemann, Leitender Direktor der Theodor Fliedner Stiftung. "Tageskliniken sind nun eindeutig in der Krankenhausversorgungslandschaft verankert. Das haben wir endlich schwarz auf weiß." Diese Feststellung sei wichtig, weil die Krankenhauseigenschaft Voraussetzung ist, um Leistungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung zu erbringen und abzurechnen.

Daneben schafft die Entscheidung auch Rechtssicherheit für psychiatrische Tageskliniken, die bereits zu diesem Zeitpunkt eine psychiatrische Institutsambulanz führen. Auch für die noch bei verschiedenen Landessozialgerichten anhängigen Entscheidungen über die Errichtung von psychiatrischen Institutsambulanzen an psychiatrischen Tageskliniken ist der Richterspruch aus Kassel bindend.

Erleichterung wird aber auch für viele psychisch erkrankte Patienten geschaffen. Gerade für die ambulante Nachbehandlung von psychisch erkrankten Patienten nach einem längeren Klinikaufenthalt kann jetzt die während des Klinkaufenthaltes entstandene Therapeuten-Patienten-Beziehung fortgeführt werden.

Stichwort Psychiatrische Institutsambulanz

Die Aufgaben einer psychiatrischen Institutsambulanz lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Nachsorge und weitere Maßnahmen der Rehabilitation
Ambulante Untersuchungen und Behandlungen zur Vorbeugung von Rückfällen bzw. Verhütung von stationären Aufnahmen
Krisenintervention
Konsiliarische Behandlung, Betreuung und Beratung

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Quelle:
Theodor Fliedner Stiftung
Pressemitteilung von Freitag, 30. Januar 2009
Fliednerstraße 2, 45481 Mülheim/Ruhr
Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit: Claudia Wippich
Tel.: (02 08) 48 43-298, Fax: (02 08) 48 43-144
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Internet: www.fliedner.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Februar 2009