Donnerstag, 16. September 2010
Gericht legt Nahbereich für Rollstuhlfahrer auf 500 Meter fest
Erstmalig hat ein Gericht den Nahbereich für Rollstuhlfahrer definiert. Dazu zählen Entfernungen bis zu 500 Meter. Von diesem Nahbereich hängt ab, ob ein Rollstuhlfahrer ein Rollstuhlbike oder einen Elektrorollstuhl von der Krankenkasse bezahlt bekommt. Die Details werden in einer Pressemitteilung von recht-live.de erläutert.
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SOZIALRECHT/047: Gericht legt Nahbereich für Rollstuhlfahrer auf 500 Meter fest (Rieder Media)
16. September 2010