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SUCHT/621: Glücksspiel-Symposium - Forscher befürworten Spielerkarte - mit Einschränkungen (idw)


Universität Hohenheim - 22.10.2012

Glücksspiel-Symposium - Forscher befürworten Spielerkarte, mit Einschränkungen

Spielerkarten sollen suchtgefährdete Spieler vom Glücksspiel fernhalten. Diese sollten jedoch anonymisiert werden, so ein Fachsymposium an der Universität Hohenheim



Datenschutz sollte bei der Spielersperrung durch Spielerkarten eine hohe Rolle spielen, so eine der Forderungen des jüngsten Symposiums der Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim. Dies könnte dadurch erreicht werden, dass der Name des Spielers nicht auf der Karte gespeichert wird, sondern nur bei einer amtlichen Stelle hinterlegt ist. Weitere Themen des Symposiums: Geldwäsche und Steuerhinterziehung bei Geldspielgeräten, die neuen Richtlinien für Glücksspiel-Werbung, das Suchtpotential von Geldspielautomaten und die Probleme bei der Glücksspiel-Regulierung im deutschen Föderalismus.

Dem Datenschutz bei Spielerkarten und Spieler-Sperrungen könnte dadurch Rechnung getragen werden, dass auf der Spielerkarte nicht der Name des Spielers gespeichert ist, so ein Vorschlag von Prof. Dr. Tilman Becker, Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel, als Antwort auf die datenschutzrechtlichen Bedenken, die von Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, dem hessischen Datenschutzbeauftragten auf dem Glücksspielsymposium, vorgebracht wurden. Statt der Speicherung der persönlichen Daten des Spielers könne jedem Spieler nur ein binärer Code zugewiesen werden. Codes und Name würden dann nur bei der Erteilung des Codes verknüpft werden. Der notwendige Schlüssel solle nur einer amtlichen Stelle bekannt sein und streng vertraulich behandelt werden.

Derzeit erwägt der Gesetzgeber, die Spielerkarte für Geldspielgeräte mittelfristig einzuführen. Suchtgefährdete Spieler könnten über diese Karte dann gesperrt werden. Sinnvoll wäre eine glücksspielformen-übergreifende Spielerkarte.

Geldwäsche und Steuerhinterziehung: Handlungsbedarf bei Geldspielgeräten Verbesserungsbedarf sahen die Glücksspielexperten auch bei der Zulassung und Prüfung von Geldspielgeräten. "Die Diskussion zeigt, dass Handlungsbedarf besteht um Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu erschweren und eine sachgerechte Prüfung der Geldspielgeräte vorzunehmen", so das Fazit von Prof. Dr. Tilman Becker, Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel.

Werbung für Glücksspiele: Differenzierung zwischen verschiedenen Formen des Glücksspiels angebracht

Der bisher vorliegende Entwurf der Werberichtlinien wurde auf dem Symposium diskutiert. Die Differenzierung zwischen den verschiedenen Formen des Glücksspiels ist zwar in Ansätzen bereits gut gelungen, aber noch nicht konsequent genug umgesetzt, so Prof. Dr. Tilman Becker. Herr Dr. Nauen vom Deutschen Werberat wandte sich gegen die Einzelfallprüfung der Werbemaßnahmen. Herr Ministerialrat Quasdorff von dem für die Erlaubnis für Werbung für Lotterien und Sportwetten im Internet und im Fernsehen zuständigen Ministerium machte darauf aufmerksam, dass gerade eine weitere Überarbeitung der Werberichtlinien stattfindet.

Glücksspielaufsicht: Deutschland hat Nachholbedarf

Ein weiterer Vortragsblock befasste sich mit dem Glücksspielkollegium, der deutschen länderübergreifenden Glücksspielaufsicht. "Hier zeigt sich, dass andere EU-Länder schon wesentlich weiter sind, wenn es um die Aufgaben, die Ausstattung und die Bedeutung von solchen Gremien geht", fasst Prof. Dr. Tilman Becker zusammen.

Einen weiteren Schwerpunkt bildeten die besonderen Probleme bei der Gl ücksspiel-Regulierung in einem föderalen System - und wie sie gelöst werden könnten. Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist es bedenklich, wenn sich ein Bundesland den Beschlüssen des Glücksspielkollegiums beugen muss. In einer Podiumsdiskussion rieten die Teilnehmer dem Glücksspielkollegium, immer zu einstimmigen Entscheidungen zu kommen. Denn nur so könne sichergestellt werden, dass die Beschlüsse auch verfassungsrechtlich abgesichert seien. Prof. Dr. Jörg Ennuschat, Mitglied in der wissenschaftlichen Leitung der Forschungsstelle Glücksspiel, schlug eine Regelung vor, bei der ein Land bei Beschlüssen des Kollegiums sein Veto einlegen muss, um diesem Beschluss zu widersprechen.

Das Glücksspielkollegium ist als ein erster Schritt in Richtung auf eine Glücksspielkommission, wie sie in anderen Ländern Europas bereits besteht, anzusehen. Angesichts der föderalen Struktur in Deutschland ist die Etablierung einer deutschen Glücksspielkommission mit erheblichen Problemen verbunden.

Text: Klebs


Links:
Symposium 2012 der Forschungsstelle für Glücksspiel:
http://https://gluecksspiel.uni-hohenheim.de/symposium2012

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/de/institution234

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Universität Hohenheim, Florian Klebs, 22.10.2012
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Oktober 2012