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PFLEGE/384: Caritas begrüßt Vorschlag zu neuem Begutachtungsverfahren (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 25. Mai 2009

Caritas begrüßt Vorschlag zu neuem Begutachtungsverfahren

Weniger Bürokratie und nachhaltiges Finanzierungskonzept gefordert


Berlin. 25. Mai 2009. Der heute in Berlin vorgelegte Bericht zur Umsetzung eines neuen Begutachtungsverfahrens, der eine Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffes ermöglichen soll, wird vom Deutschen Caritasverband (DCV) begrüßt.

Ein von der Bundesgesundheitsministerin im Herbst 2007 eingesetzter Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes hatte bereits im Januar diesen Jahres vorgeschlagen, die aktuell geltenden drei Pflegestufen durch fünf Bedarfsgrade zu ersetzen. So soll verstärkt dem Bedarf von an Demenz erkrankten Menschen entsprochen und eine ganzheitliche und auf die individuelle Lebenssituation zugeschnittene Pflege erreicht werden.

Die heute vorgestellten Szenarien und Modellrechnungen zeigen, dass ein gerechteres Begutachtungsverfahren und eine gerechtere Leistungsbemessung nicht ohne Mehrbelastung für die Pflegeversicherung zu erreichen sind. "Bereits beim 2007 verabschiedeten Pflegeweiterentwicklungsgesetz wurde versäumt, ein nachhaltiges Finanzierungskonzept vorzulegen", macht Caritas-Präsident Peter Neher deutlich. Der DCV habe damals Vorschläge für eine nachhaltige Finanzierung vorgelegt. So soll ein so genannter Risikowahrscheinlichkeitsausgleich zwischen der Sozialen Pflegeversicherung und der Privaten Pflegeversicherung vorgenommen werden. Die Beitragszahler der Sozialen Pflegeversicherung sollten von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben wie beispielsweise die Mitversicherung von Kindern und Ehegatten durch eine Finanzierung aus Steuermitteln entlastet werden. In einer zweiten Stufe soll ein kollektiver Kapitalstocks zur Abfederung der Belastungen im demographischen Übergang bis 2050 aufgebaut werden.

In seinem Bericht listet der Beirat Empfehlungen auf, damit der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in der Praxis greifen kann. Dass Ziel ist, dass sich eine zukünftige Pflege stärker an der Selbstbestimmung der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen orientiert und weniger an den Vorgaben der Pflegekassen. "Diese Empfehlungen sind alle zu unterstützen", so Neher. Der Caritas-Präsident weist darauf hin, dass die im Bericht geforderte "Stärkung der Verbrauchersouveränität bezüglich der Leistungen von Pflege, Unterkunft und Verpflegung" nur zu erreichen sei, wenn es gelänge, bürokratische Vorgaben abzubauen. So haben die Ergebnisse eines dreijährigen Forschungsprojekts zum Persönlichen Budget gezeigt, dass pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen die Unterstützung und Pflege auch ohne detaillierte Festlegungen der Unterstützungsleistungen organisieren können.


Kontakt:
Dr. Franz Fink
Leiter Referat Altenhilfe, Behindertenhilfe und Gesundheitsförderung
E-Mail: franz.fink@caritas.de


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Quelle:
Pressemitteilung vom 25. Mai 2009
Deutscher Caritasverband e.V.
Berliner Büro - Pressestelle
Haus der Deutschen Caritas
Reinhardtstraße 13, 10117 Berlin
Redaktion:
Claudia Beck (Verantwortlich)
Telefon: 030/284447-42, Telefax: 030/284447-55
E-Mail: pressestelle@caritas.de
Internet: www.caritas.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Mai 2009