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PFLEGE/424: Patienten haben ein Recht auf Informationen über die Qualität der Pflegeeinrichtungen (BMG)


Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung - Mittwoch, 24. Februar 2010

Pflege-TÜV: Patienten haben ein Recht auf Informationen über die Qualität der Pflegeeinrichtungen


Die Qualität der Pflegeeinrichtungen wird seit 2009 veröffentlicht. Zu vorschnellen Abwertungen des "Pflege-TÜV's" erklärt der Patientenbeauftragte der Bundes-regierung, Wolfgang Zöller (MdB):

"Transparenz in Qualitätsfragen ist für mich ein Patientenrecht. Jeder, der einmal für Angehörige eine Pflegeeinrichtung gesucht hat, weiß wie schwer es ist, die Qualität der angebotenen Leistungen zu vergleichen. Die Qualitätsberichte sind ein erster wichtiger Schritt in Richtung Transparenz.

Im Übrigen schützt Transparenz auch die guten Einrichtungen vor negativen Verallgemeinerungen. Unangemeldete Überprüfungen dürfen sich aber nicht auf die Akten-Dokumentation konzentrieren, sondern auf den Pflegezustand und auf die Zufriedenheit der pflegebedürftigen Menschen - das war mir schon immer wichtig. Die so aufgedeckten Mängel machen dann einen Handlungsbedarf deutlich, der letztendlich allen Menschen in Einrichtungen nutzt.

Es gibt aber selbstverständlich bei dem relativ neuen Angebot auch Verbesserungsbedarf. Ich würde mir ein schnelleres Korrigieren der offengelegten Mängel wünschen oder die kritische Überprüfung der Gewichtung der Kriterien - man darf nicht 'suboptimale Qualität' mit 'gutem Essen' ausgleichen dürfen.

Denn Ziel ist und bleibt es, die Qualität in den vielfach kritisierten Pflegeinrichtungen zu verbessern. Das erreichen wir aber nicht, indem wir das Instrument abschaffen, sondern nur durch Optimierung der Prüfkriterien."

www.patientenbeauftragter.de


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Quelle:
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung
Pressemitteilung Nr. 1 vom 24. Februar 2010
Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
POSTANSCHRIFT, 11055 Berlin
Telefon: 030/18 441-34 20, Fax: 030/18 441-34 22
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Internet: www.patientenbeauftragter.de und www.bmg.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Februar 2010