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VERSICHERUNG/294: Personal versichert - Chef nicht (BGW)


Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
BGW-Presse-Info Ausgabe 02/2010 - 14. Juni 2010

Personal versichert - Chef nicht

BGW: Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz gilt in der Regel nur für Mitarbeiter - Unternehmer sollten sich freiwillig versichern


Während alle Arbeitnehmer in Deutschland per Gesetz gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert sind, ist dies bei den Unternehmern meist nicht automatisch der Fall. Viele haben daher keinen beruflichen Unfallversicherungsschutz, warnt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).

Durchschnittlich 230 Unfälle pro Tag bei der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg wurden der BGW im Jahr 2009 gemeldet. Wenn Arbeitnehmer verunglücken, stehen sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Berufsgenossenschaften wie die BGW gewährleisten dann die bestmögliche medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgen dafür, dass die Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Selbstständige oft unzureichend unfallversichert

Ein Arbeits- oder Wegeunfall kann aber auch dem Chef widerfahren - etwa dem Hausarzt auf der Fahrt zu Patienten, bei denen er Hausbesuche macht. Auf viele freiberufliche Unternehmer erstreckt sich der gesetzliche Versicherungsschutz jedoch nicht. Sie sind selbst für ihre Absicherung verantwortlich. Dies hat zur Folge, dass Selbstständige oft gar nicht oder nur unzureichend unfallversichert sind.

Freiwillige Versicherung

"Wenig bekannt ist, dass sie sich ebenfalls bei ihrer Berufsgenossenschaft absichern können", informiert Andreas Dietzel von der BGW, "und zwar auf freiwilliger Basis." Auch die BGW bietet Unternehmern aus den bei ihr versicherten Branchen des Gesundheits- und Sozialwesens eine solche freiwillige Versicherung an. "Wir raten Unternehmern dazu, sich freiwillig zu versichern, da durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit schnell die gesamte berufliche Existenz auf dem Spiel stehen kann", so der BGW-Experte weiter.

Alle medizinischen Leistungen abgedeckt

Der Unternehmer kann die Versicherungssumme zwischen 16.000 (Ost)/19.000 (West) und 72.000 Euro frei wählen. Im Schadensfall sind damit alle medizinischen Leistungen abgedeckt; für den Verdienstausfall während der medizinischen Rehabilitation erhält er Verletztengeld, das sich nach der Höhe der Versicherungssumme richtet. Ebenso ist die Rente, die bei dauerhafter Erwerbsminderung ausgezahlt wird, von der gewählten Versicherungssumme abhängig. Ein freiwillig versicherter Arzt würde im Falle der Höchstversicherung bei einem jährlichen Beitrag von 352,73 Euro ein tägliches Verletztengeld in Höhe von 160 Euro und im Rentenfall eine monatliche Vollrente in Höhe von 4.000 Euro erhalten. Zusätzlicher Vorteil: Diese Rentenleistung ist steuerfrei, und die monatlichen Beiträge können - im Unterschied zur privaten Unfallversicherung - als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden.


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Quelle:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
BGW-Presse-Info Ausgabe 02/2010 - Juni 2010
BGW-Öffentlichkeitsarbeit
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juli 2010