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MELDUNG/047: Versorgungsgesetz - Fünf wichtige Punkte für die Versorgung mit Medizintechnologien (BVMed)


BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V. - Donnerstag, 17. März 2011

Versorgungsgesetz: BVMed betont fünf wichtige Punkte für die Patientenversorgung mit Medizintechnologien


Berlin. In einem Schreiben an die verantwortlichen Bundes- und Landesministerien sowie Abgeordnete aller Fraktionen zum anstehenden Versorgungsgesetz hat der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, fünf wichtige Punkte für die Versorgung der Patienten mit modernen Medizintechnologien herausgehoben. Der BVMed schlägt unter anderem die Einrichtung eines Innovationspools vor, um die Aufnahme medizintechnischer Innovationen in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu beschleunigen. Denkbar wären beispielsweise drei Prozent der GKV-Ausgaben. "Hiermit ließe sich auch eine unabhängige Nutzenbewertung von MedTech-Innovationen finanzieren", so der BVMed. Weitere Punkte sind die stärkere Einbeziehung der Industrieexpertise beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), die Ausdehnung des innovationsfreundlichen Erlaubnisprinzips bei gleichen strukturellen Voraussetzungen auf den ambulanten Bereich, eine Vereinfachung und Entbürokratisierung der Innovationsklausel im Krankenhausbereich (NUB-Regelung) sowie eine Stärkung von Homecare-Versorgungsleistungen.

Hintergrund des BVMed-Schreibens ist, dass derzeit in der Regierungskoalition die Eckpunkte zum Versorgungsgesetz ausgearbeitet werden. "Die Umsetzung struktureller Reformen für die Verbesserung der Patientenversorgung bewerten wir positiv", so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt. Die fünf Punkte des BVMed für die Versorgung der Patienten mit modernen Medizintechnologien lauten im Einzelnen:

1. Beibehaltung des innovationsfreundlichen Erlaubnisprinzips für Innovationen im Krankenhausbereich und die Ausdehnung dieser Regel auf den ambulanten Bereich

Viele medizintechnische Innovationen werden aufgrund der Infrastruktur der Krankenhäuser zunächst dort in der stationären Versorgung eingeführt. Dieses Prinzip muss beibehalten bleiben, um innovative Medizintechnologien allen Patienten, die sie benötigen, ohne Zeitverzögerung zur Verfügung zu stellen. Eine zunehmen Anzahl von innovativen Verfahren, die früher stationär durgeführt worden wären, kann aufgrund des medizinisch technischen Fortschritts heute ambulant erfolgen. Wenn gleiche Strukturvoraussetzungen vorliegen, sollte das Erlaubnisprinzip auch im ambulanten Bereich gelten, damit auch dort die Patienten frühzeitig am medizintechnischen Fortschritt teilhaben können.

2. Zugang für medizintechnische Innovation soll unbürokratisch und flexibel gestaltet werden

Um den Patienten einen flexibleren und schnelleren Zugang zum medizintechnischen Fortschritt zu ermöglichen, schlägt der BVMed eine Vereinfachung und Entbürokratisierung bei der Vergütung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden vor.

3. Einführung eines Innovationspools

Medizintechnischer Fortschritt sollte den Patienten schnellstmöglich zur Verfügung stehen. In der Praxis dauert es derzeit bis zu vier Jahre bis eine sachgerechte Vergütung eingeführt wird. Um die Aufnahme in den Leistungskatalog der GKV zusätzlich zu beschleunigen, sollten in einen so genannten "Innovationspool" Mittel der GKV fließen, die zielgerichtet für medizintechnische Innovationen eingesetzt werden. Denkbar wären beispielsweise drei Prozent der GKV-Ausgaben. Dies ließe sich mit den angestrebten Forschungsausgaben Deutschlands von drei Prozent begründen. Die Einbeziehung weiterer Mittel, beispielsweise der Forschungsförderung, ist ebenfalls in Erwägung zu ziehen. Durch Mittel des Innovationspools ließe sich auch eine unabhängige Nutzenbewertung von MedTech-Innovationen finanzieren.

4. Innovationsbeschleunigung durch mehr Transparenz und Einbeziehung der Industrieexpertise beim Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA)

Eine Vielzahl von Verfahren beim Gemeinsamen Bundesausschuss ist langwierig und vom Verfahren für die beteiligten Unternehmen oft intransparent. Im Sinne des Bürokratieabbaus sollten diese Verfahren beschleunigt und vereinfacht werden. Wichtig ist hierbei eine Fristenregelung sowie wie die Transparenz von Verfahren und Entscheidungen. Für Produkte oder Verfahren aus dem Bereich der Medizintechnik schlagen die Unternehmen eine Beteiligung der Industrie durch eine Expertenbenennung für die Gremien des GBA vor.

5. Hilfsmittel-Wahlfreiheit und Homecare-Versorgungen stärken

Für die Versorgung von Patienten mit Hilfsmitteln benötigen wir bundesweit einheitliche Qualitätskriterien. Das Recht von Betroffenen auf Mitsprache bei der Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln muss gestärkt werden, um eine dem Stand der Technik entsprechende Versorgung mit Hilfsmitteln sicherzustellen.

Homecare sollte von den Krankenkassen als optimaler Lösungsansatz für die ambulante Patientenversorgung verstanden werden. Sechs Millionen Menschen in Deutschland werden mit Hilfsmitteln von Homecare-Unternehmen versorgt  und täglich werden es mehr. Wir leben in einer Gesellschaft, wo die Menschen auch Dank des medizintechnischen Fortschritts immer älter werden. Ältere Patienten haben meist mehrere chronische Leiden. Die Veränderungen im Krankenhaus führen dazu, dass sie möglichst schnell in den ambulanten Bereich überführt werden. Diesen Aufgaben stellen sich Homecare-Unternehmen seit Jahren erfolgreich. Vertrauen und kompetente Beratung erfordern regionale Nähe. Daher sollte der Betroffene in seinem Anspruch auf das Hilfsmittel und die dazugehörigen Servicedienstleistungen gestärkt werden.


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Quelle:
BVMed-Pressemeldung Nr. 20/11 vom 17. März 2011
V.i.S.d.P.: Manfred Beeres M.A.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. März 2011